Kategorie: Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Ordnungswidrigkeit – Maß des unterschrittenen Sicherheitsabstands kann auf Vorsatz hindeuten

Die Rechtsbeschwerde hatte vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht teilweise Erfolg (Beschluss vom 02. August 2019 – 201 ObOWi 1338/19). Das BayObLG konnte sich anhand der Urteilsausführungen nicht von einem vorsätzlichen Handeln überzeugen. Denn eine vorsätzliche Tatbegehung setze voraus, dass der Betroffene die Unterschreitung des erforderlichen Abstands erkenne und zumindest auch billigend in Kauf nehme.

Eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung erfordert auch Feststellungen zum tatsächlichen Geschehen

Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken mit seinem Beschluss vom 07. Mai 2019 – 1 OLG 2 Ss 12/19 – noch einmal klargestellt und das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz aufgehoben. Dabei schien die Verurteilung des Angeklagten wegen einer falschen Verdächtigung auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar.

Keine besonders schwere Brandstiftung bei Aufhebung der Wohnnutzung

Eben dieser Fall schien von § 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB erfasst zu sein. Entsprechend wertete das Landgericht die Tat als besonders schwere Brandstiftung und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten. Im Revisionsverfahren wies der Generalbundesanwalt jedoch auf einen wichtigen Umstand hin, den das Landgericht außer Acht gelassen hatte.

Sitzengelassen – wenn die Pflichtverteidigerin ihren Mandanten erst nach sieben Wochen im Gefängnis besucht

Gastbeitrag von Rechtsanwältin Vanessa Gölzer, Strafverteidigerin aus Berlin Das Verhältnis zwischen dem Mandanten und seinem Verteidiger sollte auf gegenseitigem Vertrauen basieren. Das gilt sowohl für das Verhältnis zum gewählten Verteidiger als auch zum Pflichtverteidiger. Da mit einem Mandat in der Pflichtverteidigung aber weniger Geld verdient werden kann, sollen vereinzelte Strafverteidiger ihre Aufgaben bei einer notwendigen Verteidigung nur halb so engagiert wahrnehmen, wie sie dies bei einer Wahlverteidigung getan hätten. Dies legt zumindest eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13. März 2019 – 931 Gs 7681 Js 240147/17 nahe. Hier wurde dem Beschuldigten eine Rechtsanwältin als Pflichtverteidigerin beigeordnet, weil...

Drohung mit der Veröffentlichung von Nacktbildern stellt eine sexuelle Nötigung dar

Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Dies regelt der Tatbestand der sexuellen Nötigung gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB. Unstreitig liegt eine sexuelle Nötigung in Konstellationen vor, in denen der betroffenen Person mit erheblicher körperlicher Gewalt gedroht wird. Auch die Drohung mit einer Vergewaltigung kann ein Nötigungsmittel darstellen. In der jüngeren Rechtsprechung hatte es zudem Fälle gegeben, in denen man mit der Veröffentlichung von Nacktbildern gedroht hatte und die Betroffenen so zur Vornahme von sexuellen...

Ist die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig? Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Mit Entscheidung vom 27. Mai 2019 (C-508/18, C-82/19, C-509/18) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen. Das liegt daran, dass nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs die deutschen Staatsanwaltschaften keine hinreichende Gewähr für die Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive bieten. Hintergrund dieses Urteils waren die Klagen zweier litauischer und eines rumänischen Staatsangehörigen. Gegen die Beschuldigten waren von den deutschen Staatsanwaltschaften sowie dem Generalstaatsanwalt von Litauen Europäische Haftbefehle wegen vorsätzlicher Tötung und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Diebstahls mit Waffen bzw. Bandenraub mit Waffen erlassen worden. Die Betroffenen befanden sich in Irland und wandten sich vor...

Auch dem sich selbst verteidigenden Rechtsanwalt muss ein Strafbefehl formlos an den Kanzleisitz übermittelt werden

Gastbeitrag von Rechtsanwältin Vanessa Gölzer, Strafverteidigerin aus Berlin Ein Strafbefehl kann weitreichende Konsequenzen haben. Denn wird kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich. Das bedeutet auch, dass alle rechtlichen Folgen einer Verurteilung eintreten, inklusive einer Eintragung im Bundeszentralregister und gegebenenfalls im Führungszeugnis. Wer das nicht möchte, muss schnell handeln oder genauer gesagt: innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Die Frist beginnt ab der Zustellung des Strafbefehls. Wird die Frist unverschuldet versäumt, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Hat man einen Verteidiger engagiert, bekommt dieser den Strafbefehl zugestellt,...