Wie eine toxische Ehe zu einer Tragödie führt

Der minder schwere Fall des Totschlags nach § 213 Strafgesetzbuch (StGB) stellt eine Strafzumessungsregel zum § 212 StGB dar und sieht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren vor, wohingegen im § 212 StGB eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren geregelt ist. In seinem Beschluss vom 23. März 2021 musste sich der Bundesgerichtshof (1 StR 52/21) mit dem § 213 StGB genauer auseinandersetzen. Im hiesigen, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt herrschte zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau aufgrund der extremen Eifersucht der Ehefrau ein angespanntes Verhältnis. Dabei kam es mehrmals zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen. Als es...