Verschlagwortet: Bedingter Tötungsvorsatz

Würgen der Ehefrau – Wie weit wollte er gehen?

Die Prüfung eines bedingten Tötungsvorsatzes kann sich oftmals als Problem in einer Strafrechtsklausur erweisen. Berücksichtigt werden muss zum einen das Wissenselement, was gegeben ist, wenn der Täter den Eintritt des Todes als mögliche Folge seines Handelns erkennt, und zum anderen das Willenselement. Dieses liegt vor, wenn der Täter den Tod billigend in Kauf nimmt. Für die Feststellung der genannten Elemente ist eine Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände essenziell. In seinem Beschluss vom 23. März 2022 musste der Bundesgerichtshof (6 StR 343/21) überprüfen, ob der Angeklagte einen Tötungsvorsatz hatte oder die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtsfehlerfrei erfolgte. Im hiesigen Sachverhalt...

Bedingter Tötungsvorsatz bei Schnitten in den Halsbereich

Die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ist besonders in Strafrechtsklausuren des allgemeinen Teils ein gern abgeprüftes Problem, da sich dies oftmals als sehr knifflig herausstellen kann. Wichtig für die Abgrenzung sind das intellektuelle Element und das voluntative Element (Wissens- und Willenselement), welche sich in jeder Form des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit unterscheiden. Mit bedingtem Vorsatz handelt derjenige, der den Erfolg für möglich hält und diesen billigend in Kauf nimmt. Bei der bewussten Fahrlässigkeit hält der Täter den Erfolg für möglich, hofft jedoch auf ein Ausbleiben des Erfolges. Mit dieser Abgrenzung musste sich auch der Bundesgerichtshof (5 StR 500/20)...