Kategorie: Verstoß BtMG – Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln stellt jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit da, auch wenn diese nur einmalig erfolgt oder sich als ausschließlich vermittelnd darstellt. Grundsätzlich wird ein Handeltreiben mit Drogen gem. § 29 BtMG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Nach § 29a BtMG wird der Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Wer als Mitglied einer Band mit Drogen Handel treibt, wird gem. § 30 BtMG mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Eine nicht geringe Menge muss nicht vorliegen. Sollte eine nicht geringe Menge beim Handeltreiben einer Bande vorliegen, erhöht sich das Strafmaß auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein Anwalt für Strafrecht kann Sie im Einzelfall beraten, welche Strafe konkret droht.

Inwiefern macht sich ein Drogenkurier strafbar?

Die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ist nicht immer ganz unproblematisch, weshalb sie auch in Strafrechtsklausuren und Hausarbeiten nicht selten behandelt wird. Als Gehilfe wird nach § 27 Strafgesetzbuch (StGB) bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Täterschaft ist dahingegen im § 25 StGB geregelt. Nach Abs. 1 wird als Täter bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird gemäß Abs. 2 jeder als Täter bestraft. Ob der Angeklagte im vorliegenden Fall nur Hilfe geleistet hat oder als Mittäter zu bestrafen ist, hat...

412 Kilogramm Kokain – Drogenhandel über den Seeweg

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) spielt im rechtswissenschaftlichen Studium zwar eine untergeordnete Rolle, jedoch ist es in der Praxis umso mehr bedeutend. Dieses regelt die Sanktionen in Bezug auf den Umgang mit Betäubungsmitteln und deckt damit einen großen Bereich der Kriminalität ab. Untersagt werden nach § 29 BtMG unter anderem Anbau, Handel und der Besitz von Betäubungsmitteln ohne eine schriftliche Erlaubnis. Außerdem erhöht sich nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG der Strafrahmen beim Handeln von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Ob sich der Angeklagte im vorliegenden Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar gemacht hat, musste der Bundesgerichtshof (5 StR 390/22)...

Behandlung von ADHS mit Drogen

Werden auch Suchtkranke in Justizvollzugsanstalten untergebracht? Neben Strafen sind im Strafgesetzbuch (StGB) auch Maßregeln enthalten. So regelt der § 64 StGB beispielsweise die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Nach diesem wird eine Person, die einen Hang zum Konsum von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln hat, in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Wann ein solcher Hang vorliegt, hat der Bundesgerichtshof (5 StR 416/22) in seinem Beschluss vom 22. November 2022 beantwortet. Das Landgericht Berlin verurteilte den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Dabei sah es von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ab. Der Angeklagte...

Einziehung von Macheten und Messern – Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

„Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.“ (§ 74 Abs. 1 StGB) So auch im vorliegenden Fall: Der Angeklagte wurde vom Landgericht Berlin wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt und traf eine Einziehungsentscheidung. In seinem Beschluss vom 4. Januar 2023 stellt der Bundesgerichtshof (5 StR 393/22) jedoch fest, dass sich die getroffene Einziehungsentscheidung teilweise als rechtsfehlerhaft erweist. Zum einen wurden Betäubungsmittel nach § 33 BtMG rechtsfehlerhaft eingezogen. Außerdem wurden nach § 74 Abs. 1...

Kiloweise Cannabis – Wie hoch ist die Strafe?

Der Handel mit Cannabis kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zu höheren Freiheitsstrafen führen und ist nicht zu unterschätzen, was die festgesetzten Strafen angeht. Geregelt ist dies unter anderem im § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz), der den Grundtatbestand für den Verkehr mit Betäubungsmitteln darstellt. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG wird „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft“. Wer dann mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt...

Rauschgift verkauft – 5 Jahre Freiheitsstrafe zu viel?

Wenn in der Verhandlung klar wird, der Täter hat die Straftat begangen und ist schuldig, stellt sich daraufhin die Frage: „Wie ist er nun zu bestrafen?“. Im entsprechenden Paragraphen ist der vorgesehene Strafrahmen festgeschrieben, doch dieser kann meist sehr variieren. So erwartet einen Straftäter, der sich wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln gem. § 29 BtMG strafbar gemacht hat nach Abs. 2 eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Das ist nun eine Frage der Strafzumessung. Dabei muss sich grundsätzlich an der Schwere der Schuld orientiert werden. Grundsätze der Strafzumessung sind im § 46 StGB geregelt. Gem. Abs. 1...

60 Cannabispflanzen in der Wohnung angebaut

Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind diejenigen Delikte geregelt, die einen Bezug zu Drogen aufweisen. Dabei spielt die Menge der Drogen oft einen wichtigen Faktor und kann bei der der Länge der Strafe entscheidend sein. Der Bundesgerichtshof (5 StR 534/19) hat sich in seinem Beschluss vom 25. November 2020 mit dem § 29 Abs. 1 Nr. 2 BtMG beschäftigt, der das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge regelt. Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Wer jedoch mit Betäubungsmitteln in nicht...