Inwiefern macht sich ein Drogenkurier strafbar?

Die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ist nicht immer ganz unproblematisch, weshalb sie auch in Strafrechtsklausuren und Hausarbeiten nicht selten behandelt wird. Als Gehilfe wird nach § 27 Strafgesetzbuch (StGB) bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Täterschaft ist dahingegen im § 25 StGB geregelt. Nach Abs. 1 wird als Täter bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird gemäß Abs. 2 jeder als Täter bestraft.

Ob der Angeklagte im vorliegenden Fall nur Hilfe geleistet hat oder als Mittäter zu bestrafen ist, hat der Bundesgerichtshof (6 StR 137/23) in seinem Beschluss vom 3. Mai 2023 entschieden. Dem Angeklagten wurde nach den getroffenen Feststellungen angeboten, Betäubungsmittel nach Schweden zu überführen. Er erhielt ein Fahrzeug, welches er auf seinem Namen zuließ. Die Betäubungsmittel wurden dabei von anderen Personen im Fahrzeug deponiert, während der Angeklagte im Hotel übernachtete. Das Landgericht Rostock verurteilte den Angeklagten daraufhin wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Der Bundesgerichtshof argumentiert in seinem Beschluss jedoch, dass der Angeklagte nur Beihilfe geleistet hat. Anhaltspunkte bei der Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft sein. Weiterhin führt der Bundesgerichtshof aus, dass beim bloßen Transport von Betäubungsmitteln regelmäßig von einer untergeordneten Bedeutung auszugehen ist. Der Angeklagte war in seinen Handlungen weisungsgebunden und hatte nicht einmal Kontrolle über die konkreten Modalitäten des Transportgeschäfts. Auch steht seiner Gehilfenstellung nicht entgegen, dass er nicht von anderen Tatbeteiligten begleitet oder observiert wurde.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin-Kreuzberg

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