Besonderer Teil StGB Buchrezension Referendare Strafverteidiger Studium
3. Januar 2019 / 3. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Die Neuauflage enthält natürlich auch die Kommentierung zu dem neuen § 315d StGB, welcher schon durch seine Überschrift „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ deutlich macht, aus welchen Gründen diese Norm geschaffen wurde. Und obwohl seit Inkrafttreten dieses „Raserparagrafen“ erst wenige Urteile hierzu ergangen sind, wird die Vorschrift im MüKo schon auf guten 12 Seiten ausführlich besprochen.
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Falschbeurkundung im Amt Revision Studium Urkundenfälschung Urteil- und Entscheidungsbesprechung
2. Januar 2019 / 28. November 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Examenskandidaten aufgepasst! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich eine Entscheidung veröffentlicht, die zukünftig sicher Gegenstand von strafrechtlichen Examensklausuren sein wird. In der Entscheidung des BGH geht es um die Frage, ob die Prüfplakette eines Fahrzeugs die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde aufweist. Eine gute Möglichkeit für die Prüfungsämter, den Begriff der Urkunde und die Urkundendelikte wieder einmal vertiefter zu abzufragen.
Allgemeiner Teil StGB Besonderer Teil StGB Buchrezension
28. Dezember 2018 / 28. Dezember 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 2 Kommentare zu Schönke/Schröder feiert runden Geburtstag – soeben erschien die 30. Auflage
Muss man aufgrund eines verzwickten Praxisproblems einmal tiefer als bis zur allbekannten BGH-Leitsatzentscheidung einsteigen, kommen zahlreiche Veröffentlichungen schnell an ihre Grenzen, der Schönke/Schröder kann aber erst hier sein ganzes Potenzial ausspielen kann.
Körperverletzung Strafprozessrecht Strafverteidiger Studium Urteil- und Entscheidungsbesprechung
27. Dezember 2018 / 28. November 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Notwendige Verteidigung bei einer Wiedererkennung des Täters auf Facebook
Immer wieder werde ich von Mandanten gefragt, ob es im Strafrecht die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe gibt. Bei meiner Antwort blicke ich dann häufig in enttäuschte Gesichter. Das Strafrecht kennt keine Prozesskostenhilfe. Im Strafrecht gibt es lediglich das Rechtsinstitut der notwendigen Verteidigung, das in § 140 StPO geregelt ist. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so bestellt das Gericht dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger, dessen Kosten zwar zunächst von der jeweiligen Landeskasse getragen werden. Wird der Angeklagte allerdings verurteilt, so muss er die durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten, also auch die des Pflichtverteidigers, erstatten. Im Ergebnis heißt dies oft, dass Beschuldigte die Kosten eines Strafverfahrens tragen muss.
Strafrechtsdefinitionen Untreue
21. Dezember 2018 / 29. November 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Die Untreue gehört zu den Delikten, die bei Examenskandidaten äußerst unbeliebt sind. Zu kompliziert scheint der Aufbau des Tatbestandes. Und auch die Tatmodalitäten sowie das Erfordernis der Vermögensbetreuungspflicht sind von zahlreichen Einzelfallentscheidungen geprägt, deren Lektüre in der Regel Zeit in Anspruch nimmt. Was jedoch in Klausuren kurz zusammengefasst werden muss, sind die Definitionen der einzelnen Tatbestandsmerkmale. Wir helfen deshalb heute bei dem Begriff des Missbrauchs.
Buchrezension Steuerstrafrecht
20. Dezember 2018 / 18. Dezember 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Kuhn und Görlich legen mit dem Lehrbuch „Steuerstrafrecht“ eine gelungene dritte Auflage des seit eh und je anerkannten Einstiegswerks für angehende Verteidiger im Steuerstrafrecht vor. Aus der Sicht sowohl eines Fachanwalts für Strafrecht und eines Fachanwalts für Steuerrecht werden die Besonderheiten beider Welten anschaulich, pointiert und ohne irgendwelches Vorwissen vorauszusetzen dargestellt. Dies gelingt insbesondere auf […]
Beihilfe Raub Urteil- und Entscheidungsbesprechung
19. Dezember 2018 / 28. November 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Wer eine andere Person bei deren Straftat unterstützt, kann sich wegen Beihilfe zu der Tat strafbar machen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Haupttat durch die Hilfeleistung in irgendeiner Weise gefördert oder erleichtert wird. Eine typische Beihilfehandlung ist das Schmierestehen, um die Begehung einer Straftat abzusichern. Allerdings muss auch beim Schmierestehen genau geprüft werden, ob dadurch die Straftat tatsächlich gefördert wurde. Dies zeigt ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. Mai 2018 – 1 StR 108/18.