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Beitragsart

Beleidigung Revision Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Die Bezeichnung von Polizeibeamten als „Flitzpiepen“ – eine strafrechtlich relevante Beleidigung?

13. Februar 2019 / 12. Februar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Die Bezeichnung von Polizeibeamten als „Flitzpiepen“ – eine strafrechtlich relevante Beleidigung?

Nach Auffassung des Amtsgerichts handelte es sich bei dem Begriff „Flitzpiepen“ um ein Synonym für Dummkopf, Trottel oder Depp und habe einen grundsätzlich abwertenden Charakter. Diese Feststellung stützt das Amtsgericht auf zwei Internetseiten. Das Oberlandesgericht hatte hierzu festgestellt, dass der sprachwissenschaftliche Hintergrund dieser Internetseiten unklar sei und es sich zudem auch nicht mit möglicherweise abweichenden Wortbedeutungen auseinandergesetzt hatte.

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Beleidigung Ehrverletzung Polizeibeamten

Geldfälschung Strafrechtsdefinitionen Studium

Geldfälschung gemäß § 146 StGB – wann wird echtes Geld nachgemacht?

11. Februar 2019 / 6. Februar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Geldfälschung gemäß § 146 StGB – wann wird echtes Geld nachgemacht?

Die Sonderfälle der Urkundendelikte geraten häufig in Vergessenheit, sind jedoch angesichts der hohen Strafandrohungen nicht zu unterschätzen. So wird in § 146 StGB die Fälschung von Geld mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Die Unechtheit bestimmt sich zwar nach den allgemeinen Grundsätzen der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB, enthält jedoch die beiden Tatbestandsvarianten des Nachmachens oder Verfälschens von Geld. Das Merkmal „Nachmachen‘“ nach Abs. 1 Nr. 1 wollen wir nun im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung kennen lernen.

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Definitionen lernen Falschgeld Verbrechen

Gefährliche Körperverletzung Mord / Totschlag Referendare Richter Sanktionen Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Aktuelle Beispiele zum Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB

4. Februar 2019 / 3. Februar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Aktuelle Beispiele zum Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB

Diese Entscheidungen zeigen, dass die Darstellung der Strafzumessungserwägungen sehr sorgfältig zu erfolgen hat. Bereits im Referendariat kann dies eine Rolle spielen, etwa in einem (prozessualen) Gutachten oder einer strafrechtlichen Revisionsklausur.

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§ 46 III StGB Doppelverwertungsverbot gesetzliche Merkmale Strafzumessung Tatbestand

Bedrohung Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Die Bedrohung im Sinne des § 241 StGB setzt das Inaussichtstellen eines zukünftigen Verbrechens voraus, das noch nicht begonnen hat

28. Januar 2019 / 27. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Somit habe das Landgericht ein unmittelbares Ansetzen zur Begehung des Verbrechens bereits angenommen. Jedoch könne in der Verwirklichung eines Geschehens nicht zugleich seine Ankündigung liegen, wie der BGH unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 08. Juni 1984 – 2 StR 293/84 – erläutert. Insofern liegt hier kein Fall des „Inaussichtstellens“ eines Verbrechens vor, was eine Bedrohung jedoch voraussetzt.

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Ankündigung Bedrohung Inaussichtstellen Verbrechen zukünftig

Richter Strafprozessrecht Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Aussage-gegen-Aussage-Situation, wenn mehrere Belastungszeugen in demselben Lager stehen?

21. Januar 2019 / 19. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Dieser Auffassung ist der 2. Strafsenat des Kammergerichts hingegen nicht gefolgt. Mit Beschluss vom 12. Dezember 2018 – (2) 161 Ss 150/18 (53/18) – hat er die Revision des Angeklagten verworfen und ergänzend ausgeführt, dass keine solche Aussage-gegen-Aussage -Situation vorliege, wenn mehrere Belastungszeugen in einem Lager stehen.

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Aussage gegen AUssage Freie Beweiswürdigung Lagertheorie Zeugen

Allgemein Beste Unterhaltung Strafverteidiger

Worüber man sich als Strafverteidiger freut

9. Januar 2019 / 9. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Auch als Strafverteidiger freut man sich, wenn die eigene Arbeit wertgeschätzt wird und bei den Mandanten gut ankommt.

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Feedback Strafverteidiger Weihnachtsgruß

Urteil- und Entscheidungsbesprechung Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Rechtsprechungsänderung beim Bundesgerichtshof: Wer über seine Arbeitgebereigenschaft irrt und deshalb seiner Abführungspflicht nicht nachkommt, könnte künftig straflos sein

7. Januar 2019 / 3. Januar 2019 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Ausweislich seines Beschlusses vom 24. Januar 2018 – 1 StR 331/17 erwägt der BGH nun, diese Rechtsprechung zu ändern. Zukünftig sollen danach die Fehlvorstellung über die Arbeitgebereigenschaft in § 266a StGB und die damit verbundene Abführungspflicht insgesamt als vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum behandelt werden. Derjenige, der sich über seine Arbeitgebereigenschaft irrt, wäre demnach straflos, da er die Abführungspflicht nicht wissentlich und willentlich verletzen würde.

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Arbeitgebereigenschaft Rechtsprechungsänderung Tatbestandsirrtum Verbotsirrtum
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