Verschlagwortet: Beiordnung

Was passiert, wenn der Pflichtverteidiger keine Zeit hat?

Im Laufe des Studiums wird einem das Strafprozessrecht begegnen, welches in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist. Eine Thematik dabei ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers. Ein Pflichtverteidiger wird dem Angeklagten vom Gericht beigeordnet, sodass die Verfahrensrechte des Beschuldigten gewahrt werden. Gründe für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers lassen sich im § 140 StPO finden. Doch wann kann ein beigeordneter Pflichtverteidiger ausgewechselt werden? Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof (StB 35/22) in seinem Beschluss vom 25. August 2022 beschäftigen. Im vorliegenden Fall wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet, der nur an 7 der 15 Hauptverhandlungstermine verfügbar war. Daraufhin entpflichtete der Vorsitzende des...

Der ausgewählte Pflichtverteidiger

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hat man das Recht, jederzeit einen Strafverteidiger zu beauftragen. Notwendig ist die Mitwirkung eines Verteidigers aber nur in ganz besonderen Fällen, etwa wenn das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet oder ein Verbrechensvorwurf im Raum steht. In diesen Fällen muss dem Beschuldigten ein Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

Notwendige Verteidigung bei einer Wiedererkennung des Täters auf Facebook

Immer wieder werde ich von Mandanten gefragt, ob es im Strafrecht die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe gibt. Bei meiner Antwort blicke ich dann häufig in enttäuschte Gesichter. Das Strafrecht kennt keine Prozesskostenhilfe. Im Strafrecht gibt es lediglich das Rechtsinstitut der notwendigen Verteidigung, das in § 140 StPO geregelt ist. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so bestellt das Gericht dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger, dessen Kosten zwar zunächst von der jeweiligen Landeskasse getragen werden. Wird der Angeklagte allerdings verurteilt, so muss er die durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten, also auch die des Pflichtverteidigers, erstatten. Im Ergebnis heißt dies oft, dass Beschuldigte die Kosten eines Strafverfahrens tragen muss.

Notwendigkeit der Verteidigung bei Verstoß gegen die Belehrungspflichten des Beschuldigten

Wann die Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren notwendig ist, regelt § 140 StPO. Neben den Fällen einer Eröffnung der Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht, dem Vorwurf eines Verbrechens oder dem Vollzug der Untersuchungshaft, ist eine Verteidigung beispielsweise auch dann notwendig, wenn dies aufgrund der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich ist. Wann dies zutrifft, wird von den Gerichten im Einzelfall bewertet. Mit seinem Beschluss vom 23. Januar 2017 – 70 Qs 6/17 hat das Landgericht Hannover entscheiden, dass die Verteidigung notwendig ist, wenn die Möglichkeit eines Beweisverwertungsverbotes wegen fehlender Belehrung als Beschuldigter im Raum steht. Die Angeklagte war wegen...

Strafbefehlsverfahren: Keine Verwerfung des Einspruchs bei Abwesenheit des Angeklagten und des Verteidigers in der Hauptverhandlung, wenn die Beiordnung eines Pflichtverteidigers rechtsfehlerhaft unterblieben ist

Durch den Erlass eines Strafbefehls kann eine Strafsanktion gegen den Angeklagten festgesetzt werden, ohne dass zuvor eine Verhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht stattgefunden hat. Da der Angeklagte auf diese Weise jedoch allein „aufgrund der Aktenlage“ verurteilt werden kann, besteht für ihn immer noch die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Strafbefehl. Ist der Einspruch rechtzeitig eingelegt worden, findet dann in der Regel eine Hauptverhandlung statt. Zu dieser muss der Angeklagte, der den Einspruch eingelegt hat, dann aber auch erscheinen. Ist der Angeklagte dennoch nicht zur Hauptverhandlung erschienen und auch nicht genügend entschuldigt, hat das Gericht die Möglichkeit, ohne Verhandlung zur Sache...

Gute Neuigkeiten für Pflichtverteidiger: Keine Rücknahme der Verteidigerbestellung, wenn sich die Beurteilung ihrer Notwendigkeit nachträglich ändert

Als Strafverteidiger weiß man, dass eine gute Verteidigung den Gang des Verfahrens ganz erheblich beeinflussen kann und in jedem Fall unerlässlich ist. Der Gesetzgeber sieht die Verteidigung jedoch nicht in jeder Situation als notwendig an. Vielmehr hat er in § 140 StPO Fallgruppen normiert, in denen eine Verteidigung notwendig und ein Pflichtverteidiger, wenn der Angeklagte selbst keinen Wahlverteidiger benennt, vom Gericht bestellt werden muss. Ist die Verteidigerbestellung erst einmal vorgenommen, so kann sie nicht ohne weiteres wieder zurückgenommen werden. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts (LG) Bonn vom 22.01.2016 – 21 Qs-660 Js 405/14-72/15 auch dann, wenn sich...

Trotz ausgeprägter Drogenabhängigkeit zur Strafverteidigung fähig

Eine effektive Verteidigung vor dem Strafgericht kann für den Angeklagten oftmals zu einer positiven Wendung im Prozess führen. Von Gesetzes wegen ist die Mitwirkung eines Verteidigers für den Angeklagten beispielsweise gem. § 140 Abs. 1 Nr. 1, 2 StPO notwendig, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet oder wenn dem Angeklagten ein Verbrechen zur Last gelegt wird. Hat der Angeklagte nicht bereits selbst einen Verteidiger ausgewählt, wird in diesen Fällen ein sogenannter Pflichtverteidiger bestellt. Gegen „geringere“ Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht oder auch im Berufungsverfahren vor dem Landgericht kann sich der Angeklagte  selbst verteidigen. Dennoch...