Verschlagwortet: Beiordnung

Willkür bei Gericht – wenn Pflichtverteidiger zu Unrecht entpflichtet werden

Verteidigung bedeutet Konfrontation. Dies gilt natürlich nur, wenn zugunsten des Angeklagten alle Möglichkeiten der Strafprozessordnung ausgenutzt werden. Verteidiger, die das tun, haben es mit dem Gericht oft nicht leicht. Denn nicht jeder Richter behält bei ständiger Konfrontation mit Anträgen des Verteidigers einen kühlen Kopf. Mancher verliert sogar seinen juristischen Verstand, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23.09. 2015 – 2 StR 434/14 zeigt. Was genau passierte: Der Verteidiger der Angeklagten stellte wenige Tage vor Beginn der Hauptverhandlung einen Antrag auf ergänzende Akteneinsicht. Nachdem ihm die Akten in der Folgezeit nicht zugesandt wurden, beantragte er die Aussetzung des Verfahrens...

Ein schwerer Schlag für Strafverteidiger – BGH verneint Antragsrecht des Beschuldigten auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren

Diese Entscheidung ist ein schwerer Schlag für Strafverteidiger und ein deutlicher Rückschritt der Gewährleistung des fairen Verfahrens im Strafprozess. Denn mit seinem Beschluss vom 09. September 2015 – 3 BGs 134/15 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren kein Recht hat, einen Antrag auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu stellen. Die Rechtsfrage, ob sich aus § 141 Abs. 3 S. 1 und 2 StPO ein Recht des Beschuldigten ergibt, einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren zu stellen, wird bisher sowohl in der Literatur als auch von den Fachgerichten kontrovers diskutiert. Diejenigen, die das Antragsrechts des...