Verschlagwortet: Pflichtverteidiger

Den eigenen Strafverteidiger angezeigt: Wechsel des Pflichtverteidigers

Nach den abgeschlossenen Strafrechtsvorlesungen im Studium begegnet einem das Strafprozessrecht, welches in der Praxis eines Strafrechtsanwalts von hoher Relevanz ist. Die Strafprozessordnung (StPO) regelt die Vorschriften für die Durchführung eines Strafverfahrens und enthält Bestimmungen für das Hauptverfahren, aber auch bereits für das Ermittlungsverfahren. Auch zur Pflichtverteidigung im Strafverfahren enthält die StPO Vorschriften. Ein Pflichtverteidiger wird einem Beschuldigten in den Fällen der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO beigeordnet, womit die Verfahrensrechte des Beschuldigten gewahrt werden sollen. Zu den Fällen der notwendigen Verteidigung gem. § 140 StPO zählen unter anderem, die Anschuldigung eines Verbrechens (Nr. 2) oder wenn das Verfahren zu...

Was passiert, wenn der Pflichtverteidiger keine Zeit hat?

Im Laufe des Studiums wird einem das Strafprozessrecht begegnen, welches in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist. Eine Thematik dabei ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers. Ein Pflichtverteidiger wird dem Angeklagten vom Gericht beigeordnet, sodass die Verfahrensrechte des Beschuldigten gewahrt werden. Gründe für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers lassen sich im § 140 StPO finden. Doch wann kann ein beigeordneter Pflichtverteidiger ausgewechselt werden? Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof (StB 35/22) in seinem Beschluss vom 25. August 2022 beschäftigen. Im vorliegenden Fall wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet, der nur an 7 der 15 Hauptverhandlungstermine verfügbar war. Daraufhin entpflichtete der Vorsitzende des...

Wechsel des Pflichtverteidigers wegen Störung des Vertrauensverhältnisses

In einem Strafverfahren kann es aus verschiedenen Gründen zu einer notwendigen Verteidigung des Beschuldigten kommen. In diesen Fällen ist sodann gem. § 140 StPO ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Innerhalb dieser Pflichtverteidigung kann es an einem Punkt durchaus vorkommen, dass eine angemessene Verteidigung des Beschuldigten nicht mehr gewährleistet ist. Dies kann beispielsweise anzunehmen sein, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidiger und dem Beschuldigtem endgültig zerstört ist. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist hierbei aus Sicht eines verständigen Beschuldigten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen. Ein gestörtes Vertrauensverhältnis liegt z. B. vor, wenn ein inhaftierter Beschuldigter längere Zeit nicht...

Wann kann ein Pflichtverteidiger seine Bestellung als Pflichtverteidiger nicht mehr zurücknehmen?

Die Mitwirkung eines Verteidigers in einem Strafverfahren ist unter anderem dann notwendig, wenn das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet oder ein Verbrechensvorwurf im Raum steht. Dem Beschuldigten muss dann ein Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Aber wann kann ein Pflichtverteidiger seine Bestellung als Pflichtverteidiger wieder zurücknehmen? Mit dieser Frage musste sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 5. März 2020 (StB 6/20) befassen. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall führt das Oberlandesgericht Celle gegen den Angeklagten eine Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Islamischer Staat“). Die Pflichtverteidiger des Angeklagten haben beantragt, ihre Bestellung als...

Der ausgewählte Pflichtverteidiger

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hat man das Recht, jederzeit einen Strafverteidiger zu beauftragen. Notwendig ist die Mitwirkung eines Verteidigers aber nur in ganz besonderen Fällen, etwa wenn das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet oder ein Verbrechensvorwurf im Raum steht. In diesen Fällen muss dem Beschuldigten ein Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

Wenn ein nicht mehr zugelassener Anwalt als Pflichtverteidiger auftritt

Der Angeklagte hätte während der gesamten Hauptverhandlung anwaltlich vertreten werden müssen, da es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 Abs. 1 StPO gehandelt hat. Immerhin fand die Verhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht statt und dem Angeklagten wurde ein Verbrechen zur Last gelegt. Da der Pflichtverteidiger allerdings nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen war, war die notwendige Verteidigung des Angeklagten nicht gewährleistet. Damit lag ein absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO vor. Die Hauptverhandlung hatte ohne eine Person stattgefunden, deren Anwesenheit nach dem Gesetz, hier nach § 140 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StPO, vorgeschrieben war.

Notwendige Verteidigung bei einer Wiedererkennung des Täters auf Facebook

Immer wieder werde ich von Mandanten gefragt, ob es im Strafrecht die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe gibt. Bei meiner Antwort blicke ich dann häufig in enttäuschte Gesichter. Das Strafrecht kennt keine Prozesskostenhilfe. Im Strafrecht gibt es lediglich das Rechtsinstitut der notwendigen Verteidigung, das in § 140 StPO geregelt ist. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so bestellt das Gericht dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger, dessen Kosten zwar zunächst von der jeweiligen Landeskasse getragen werden. Wird der Angeklagte allerdings verurteilt, so muss er die durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten, also auch die des Pflichtverteidigers, erstatten. Im Ergebnis heißt dies oft, dass Beschuldigte die Kosten eines Strafverfahrens tragen muss.