Vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung – das linksliberale Berlin an letzter Stelle

Bekanntlich kann die Vollstreckung des Rests einer zeitigen Freiheitsstrafe nach 2/3 der Haftzeit (mindestens 2 Monate) zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann und der Inhaftierte zustimmt. Verbüßt die verurteilte Person zudem erstmals eine Freiheitsstrafe, beträgt diese maximal 2 Jahre und ergibt die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und seiner Entwicklung während des Strafvollzugs, dass besondere Umstände vorliegen, so ist sogar eine Haftentlassung zur Bewährung nach der Hälfte der Haftzeit möglich, § 57 Abs. 1, 2 StGB. Weniger bekannt ist jedoch, dass die Bundesländer in unterschiedlichem Maß von der Möglichkeit der...

MüKo StGB Band 8 (Nebenstrafrecht III, Völkerstrafgesetzbuch) in 3. Auflage erschienen

Im Jahre 2003 wurde der damals sechsbändige Gesetzeskommentar zum Strafgesetzbuch zum ersten Mal herausgegeben. Nun, fünfzehn Jahre später, ist das Werk auf acht Bände angewachsen und hat die dritte Auflage erreicht. Die Bände 1 bis 4 (§§ 1-262 StGB) sind zwischen 2016 und 2017 neu erschienen, Band 8 (Nebenstrafrecht III, Völkerstrafgesetzbuch), redaktionell verantwortet von Christoph Safferling, liegt nun seit vergangener Woche auf unserem Schreibtisch. Die Aufteilung des einschließlich Sachverzeichnis 1.535 Seiten dicken Bandes wurde gegenüber der Vorauflage beibehalten. Behandelt werden – sortiert nach dem Umfang der Kommentierung – das Waffenrecht (516 Seiten), das Völkerstrafgesetzbuch (440 Seiten), das Ausländerstrafrecht (369 Seiten)...

AG Potsdam oder AG Tiergarten? BGH bestimmt Gerichtsstand im Jugendstrafverfahren

Über Zuständigkeitsfragen wird regelmäßig gestritten. Dabei werden von der betroffenen Stelle oftmals zahlreiche Argumente vorgetragen, weshalb sie selbst gerade nicht zuständig sein sollte. Nicht zuletzt deshalb stellt man sich die Prüfung der eigenen Zuständigkeit einer staatlichen Stelle scherzhaft als Frage nach dem „Warum ich?“ vor. Auch die Jugendrichter des Amtsgerichts Potsdam und des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin waren sich nicht sicher, wer für das betreffende Jugendstrafverfahren zuständig sein sollte. Schließlich musste der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) den Gerichtsstand bestimmen, Beschluss vom 02. November 2017 – 2 ARs 372/17 und 2 ARs 224/17. Diese Entscheidung wirft gleich zwei Fragen auf. Wieso...

Noch kein Weihnachtsgeschenk? Part 2: Hardtung/Putzke Examinatorium Strafrecht AT

Es hat sich herumgesprochen: In vier Tagen ist Heiligabend. Wer zuletzt immer bis halb zehn in der Bibliothek oder im Büro gesessen hat, muss sich langsam auf die Suche nach einem schnuckeligen Weihnachtsgeschenk für die Liebsten machen. Strafrechtsblogger – das Serviceblog für alle Lebenslagen – hat da ein paar Vorschläge – natürlich unterstellt, der/die Liebste hat ebenfalls ein Faible fürs Strafrecht. Doch welcher Leser unseres Blogs wählt seine Liebsten nicht nach diesem Kriterium aus? Part 2: Hardtung/Putzke, Examinatorium Strafrecht AT, Ein Lehrbuch zur Einführung, Vertiefung und Wiederholung 360 Seiten Text, 323 Fälle, 46 graphische Übersichten: Wer das Examinatorium Strafrecht AT...