Verschlagwortet: Straßenverkehr

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr in der Fallgruppe des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs

Die Straßenverkehrsdelikte gemäß § 315 ff. Strafgesetzbuch (StGB) beschäftigen sowohl Praktiker als auch Studierende regelmäßig. Insbesondere der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr in der Fallgruppe des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs ist ein Klausurklassiker.  Wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.  Grundsätzlich erfasst die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB Eingriffe in den...

Wann wird ein Versicherungsbetrug zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?

Wer vorhat, vorsätzlich einen vollendeten Auffahrunfall zu verursachen, um sich durch die Versicherungsleistungen eines anderen Verkehrsteilnehmers einen Vorteil zu verschaffen, sollte aufmerksam mitlesen. Denn der klassische Fall des Versicherungsbetrugs durch das absichtliche Herbeiführen eines Auffahrunfalls kann unter Umständen auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen. Doch nicht gleich jeder absichtliche Auffahrunfall reicht für die Annahme einer konkreten Gefahr von Leib oder Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert aus. Die Frage danach, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom vom 25. April 2012 – 4 StR 667/11 behandelt. Dort hatte nämlich der Beschuldigte sein...

Keine Unfallflucht bei Verzicht auf das Herbeirufen der Polizei

Eine Sekunde der Unachtsamkeit und schon kracht`s – ein Unfall im Straßenverkehr, der eigentlich keine strafrechtliche Relevanz hätte, wenn nicht die Unfallflucht im Strafgesetzbuch geregelt wäre. Es stellt sich also die Frage, wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat, um kein Ermittlungsverfahren zu riskieren. Muss man seine Personalien angeben und die Polizei rufen? Und zu welchem Zeitpunkt kann man sich dann eigentlich (straflos) vom Unfallort entfernen? Das sind Fragen, die anscheinend auch unter den Gerichten nicht immer eindeutig sind. Eine Entscheidung, die auf diese Fragen hilfreiche Antworten gibt, hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit seinem Beschluss vom...