Wann wird ein Versicherungsbetrug zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?

Wer vorhat, vorsätzlich einen vollendeten Auffahrunfall zu verursachen, um sich durch die Versicherungsleistungen eines anderen Verkehrsteilnehmers einen Vorteil zu verschaffen, sollte aufmerksam mitlesen. Denn der klassische Fall des Versicherungsbetrugs durch das absichtliche Herbeiführen eines Auffahrunfalls kann unter Umständen auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen. Doch nicht gleich jeder absichtliche Auffahrunfall reicht für die Annahme einer konkreten Gefahr von Leib oder Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert aus. Die Frage danach, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom vom 25. April 2012 – 4 StR 667/11 behandelt. Dort hatte nämlich der Beschuldigte sein...