Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Die wahren Verbrechen der Hauptstadt – Tatort Berlin

Wer glaubte, zusammen mit Kommissar Felix Stark (Boris Aljinovic) seien auch die Verbrechen in Berlin verschwunden, hat sich geirrt. Am 22. März 2015 zeigte sich die Hauptstadt von ihrer – für einen Tatort – besten Seite. Drogenhandel im großen Stil, mit Blut vollgeschmierte Badezimmer, Leichenteile auf einer Mülldeponie, Döner für 1,50 € und ein Millionengrab namens BER. Das neue Ermittlerteam Nina Rubin (Meret Becker) und Robert Karow (Mark Waschke) muss gleich richtig loslegen. Kein Wunder also, dass die beiden Hauptkommissare keine Zeit für lange Reden haben. Karow ist den Kollegen stets einen Schritt voraus. Obwohl er ursprünglich von der Drogenfahndung...

Error in Persona – Was tun, wenn die falsche Tochter vor der Tür steht?

Der Bremer Tatort vom 15. März 2015 erzählt von der Wiederkehr einer verlorenen Tochter. 2005 verschwand Fiona Althoff. Vieles deutete damals darauf hin, dass ihr alkoholabhängiger Vater für ihr Verschwinden verantwortlich war. Dieser hielt den Ermittlungen letztlich nicht stand und brachte sich um. Damit war der Fall vorerst erledigt. Mit dem Auftauchen des Mädchens nun zehn Jahre später glauben die Kommissare Inga Lürsen (Sabine Postel) und Nils Stedefreund (Oliver Mommsen), damals einen Fehler gemacht zu haben. Die verlorene Tochter scheint viel durchgemacht zu haben. Sie erzählt von vielen Fahrten durch Europa in einem Wohnmobil und lässt deutlich werden, dass sie...

Schema: Unechtes Unterlassungsdelikt, § 13 StGB

A. Tatbestand I. Objektiver Tatbestand 1. Erfolg 2. Fehlen eines Erfolgsabwendungsversuchs| 3. Garantenstellung| 4. Hypothetische Kausalität 5. Objektive Zurechnung des Erfolges II. Subjektiver Tatbestand 1. VS bzgl. I.1. bis 5. (2. Sonstige subjektive Unrechtselemente) III. Gleichstellung| B. Rechtswidrigkeit I. Garantenpflicht/Pflichtenkollision II. Sonstige Rechtfertigungsgründe C. Schuld (Zumutbarkeit, Gebotsirrtum)

Zum Tode verurteilt, weil er zu viele Menschen zum Tode verurteilt hatte.

Einer ungewöhnlichen Logik fiel ein ehemaliger hochrangiger Jurist des IS, Richter IS Abu Jaafar al-Hattab, laut einem Bericht auf Spiegel Online zum Opfer. Abu Jaafar al-Hattab soll das muslimische Konzept des sog. „Takfir“ zu intensiv angewandt haben. Takfir erlaubt es einem islamischen Gelehrten, andere Muslime zu Ungläubigen (Kafir) zu erklären. Das ist für den Betroffenen insofern problematisch, als auf der Abkehr vom Islam in einigen Ländern die Todesstrafe steht. Praktischerweise u.a. in jenen, in denen Takfir anerkannt und praktiziert wird. Das sind keinesfalls alle muslimischen Staaten – Takfir ist nämlich – wie so viele Rechtsinstitute – sehr umstritten. Die Al-Azhar-Universität...

BGH: Keine Abhängigkeit der Beschuldigteneigenschaft von dem konkreten Tatverdacht des sachbearbeitenden Kriminalkomissars

Was es eigentlich bedeutet, Beschuldigter im Sinne der Strafprozessordnung zu sein, lernen Studenten schon in der ersten Vorlesung zum Strafprozessrecht. Im Studium noch unterschätzt, gewinnt der Beschuldigtenbegriff in der Praxis dann ganz besondere Bedeutung. Denn hat eine Person den Status des Beschuldigten inne, so gehen damit, neben den Rechten des Beschuldigten selbst, vor allem Pflichten der Strafverfolgungsbehörden einher. Eine der wichtigsten Pflichten ist die Belehrungspflicht nach § 163 a Abs. 4 S. 2 i.V.m. § 136 Abs. 1 StPO. Danach muss dem Beschuldigten bei Beginn der ersten Vernehmung eröffnet werden, welche Taten ihm zur Last gelegt werden und dass er...