Schema: Unechtes Unterlassungsdelikt, § 13 StGB

A. Tatbestand
I. Objektiver Tatbestand
1. Erfolg
2. Fehlen eines Erfolgsabwendungsversuchs|
3. Garantenstellung|
4. Hypothetische Kausalität
5. Objektive Zurechnung des Erfolges
II. Subjektiver Tatbestand
1. VS bzgl. I.1. bis 5.
(2. Sonstige subjektive Unrechtselemente)
III. Gleichstellung|
B. Rechtswidrigkeit
I. Garantenpflicht/Pflichtenkollision
II. Sonstige Rechtfertigungsgründe
C. Schuld (Zumutbarkeit, Gebotsirrtum)

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