Rechtfertigungsgründe sind ein Must-have auf der Vorbereitungsliste zum Examen. Ganz oben auf dieser Liste steht dabei die Notwehr, die liebend gern und immer wieder abgeprüft wird. Nachdem wir an dieser Stelle schon den Begriff des Angriffs und den der Gegenwärtigkeit definiert haben, soll es heute um die Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung gehen. Zur Erinnerung hier noch einmal der Wortlaut des § 32 StGB: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ Definition: Erforderlich ist eine Verteidigungshandlung, wenn sie zu...