Verschlagwortet: Rechtfertigung

Verteidigung oder Angriff? – Die Notwehr

„Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“ (§ 32 Abs. 1 StGB) Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund und bewirkt, dass sich der Täter nicht strafbar macht. Dafür muss er sich jedoch in einer Notwehrlage befunden haben und seine Notwehrhandlung muss erforderlich sowie geboten gewesen sein. In seinem Beschluss vom 6. Oktober 2021 hat sich der Bundesgerichtshof (6 StR 348/21) mit dem Merkmal der Gegenwärtigkeit beschäftigt. Im hiesigen, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt suchten der später getötete G und sein Freund M bewaffnet mit Messer und Schraubenzieher den Angeklagten in seiner Wohnung auf, um ihn...

Vorliegen einer Notwehrlage bei zeitlich aufeinanderfolgenden, gegenseitigen Angriffen der Beteiligten

In seinem Beschluss vom 26.06.2018 (1 StR 208/18) beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, inwiefern ein Handeln aus Notwehr bei zeitlich aufeinanderfolgenden, gegenseitigen Angriffen der Beteiligten angenommen werden kann.