Vorgetäuschte Probefahrt: Der Betrug
Der Betrug gehört zu einer der am häufigsten in Deutschland begangenen Straftaten. Auch in der Strafrechtsklausur stellt er eine häufig zu prüfende Norm dar. Geregelt ist er im § 263 StGB. Nach Abs. 1 begeht einen Betrug: „wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“ Im objektiven Tatbestand werden also eine Täuschung, ein Irrtum, eine Vermögensverfügung sowie ein Vermögensschaden vorausgesetzt. Der subjektive Tatbestand fordert neben dem Vorsatz eine Bereicherungsabsicht. § 263 Abs....