Verschlagwortet: Notwehrprovokation

Wie weit reicht das Notwehrrecht? Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kampfgeräuschen und Messerstichen.

Die Notwehr führt grundsätzlich zum Wegfall des Unrechts. Wer im Rahmen der Notwehr handelt, ist folglich nicht strafbar. Dies regelt § 32 StGB; ist eine Tat die erforderliche Verteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt man nicht rechtswidrig.  Mit den Begriffen des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs wird die sogenannte Notwehrlage beschrieben. Diese muss zum Zeitpunkt der Tat vorliegen. Hierzu muss die Verletzung rechtlich geschützter Interessen eines Menschen drohen. Zu diesen Interessen gehören etwa das Leben, die körperliche Unversehrtheit, das Eigentum oder die Freiheit. Die Verletzung muss zudem unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch fortdauern. Der...

Neues vom Bundesgerichtshof – Notwehrexzess auch nach einer pflichtwidrigen Provokation der Notwehr anwendbar

Und schon wieder hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil verfasst, das nur so nach Examen schreit. Gegenstände der Entscheidung: das eingeschränkte Notwehrrecht bei einer Notwehrprovokation und die Anwendbarkeit des Notwehrexzesses bei einer solchen Notwehrprovokation. Wer sich jetzt fragt, was nochmal unter diesen Begriffen zu verstehen ist und was das eine mit dem anderen zu tun hat, dem soll hier geholfen werden. Insbesondere weil die Rechtfertigung einer Tat wegen Notwehr nach § 32 StGB immer wieder Gegenstand von Examensklausuren ist, ist es sehr wichtig, die Fallgruppen genau zu kennen und sauber prüfen zu können. So wird die nächste Prüfung sicher ein...