Verschlagwortet: Gebotenheit

Wie weit reicht das Notwehrrecht?

Die Notwehr ist ein wichtiger Bestandteil des Strafgesetzbuches (StGB). Sie gesteht den Menschen ein Recht zur Verteidigung zu, sodass die in der Regel strafbaren Handlungen straflos bleiben. Die Notwehr, die im Strafrecht als Rechtfertigungsgrund gesehen wird, ist im § 32 StGB geregelt. Damit die Handlungen durch Notwehr gerechtfertigt sind, muss zum einen eine Notwehrlage vorliegen, die sich durch einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff auszeichnet. Die Notwehrhandlung muss außerdem auf den Angreifer gerichtet sein und erforderlich und geboten sein. Erforderlich ist die Notwehrhandlung, wenn sie als Abwehrhandlung geeignet ist und wenn sie unter mehreren gleichwirksamen Möglichkeiten das mildeste Mittel ist. Eine...

BGH zur Einschränkung des Notwehrrechts aufgrund eines krassen Missverhältnisses zwischen Angriff und Verteidigungshandlung

Das Notwehrrecht ist ein beliebtes Examensthema. Den Schwerpunkt der Prüfung bildet dabei oft die Gebotenheit der Verteidigungshandlung, die von der Rechtsprechung durch zahlreiche Fallgruppen eingeschränkt wird. Ob Absichtsprovokation, Näheverhältnis, Schuldunfähigkeit oder krasses Missverhältnis – liegt eine dieser Fallgruppen vor, so gilt in der Regel der Slogan „Schutzwehr statt Trutzwehr“. Was genau unter den Fallgruppen zu verstehen ist, wird von der Rechtsprechung stetig weiterentwickelt. So auch in dem Beschluss vom 12.04.2016 – 2 StR 523/15, in dem sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Fallgruppe des krassen Missverhältnisses zwischen Angriff und Verteidigungshandlung zu beschäftigen hatte. In dem zu verhandelnden Fall hatte der...