Äcker, Gärten, Friedhöfe – befriedetes Besitztum im Sinne des Hausfriedensbruchs?
Nachdem wir uns kürzlich mit der Rechtfertigung von Hausfriedensbrüchen in Massentierhaltungsställe durch Tierschutzaktivisten beschäftigt haben, widmen wir uns im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung heute den Voraussetzungen des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB, insbesondere dem Begriff des befriedeten Besitztums.

