Nicht jedes Kennzeichen an einem Fahrzeug stellt eine zusammengesetzte Urkunde dar

Wer ein falsches Kennzeichen an einem Fahrzeug anbringt, erstellt eine unechte Urkunde und macht sich wegen Urkundenfälschung strafbar. Diese Annahme dürfte in vielen Fällen zutreffend sein. Aber eben nicht in allen Fällen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich wieder klarstellte. Es bedarf vielmehr einer genauen Prüfung, um welche Art von Kennzeichen es sich handelt und wie das Kennzeichen an dem betroffenen Fahrzeug angebracht ist.