Fünf Jahre Gefängnis und eine Stromrechnung von über 50.000 € – so teuer kann die Cannabisplantage in der eigenen Wohnung sein
(Urteil des OLG Hamm vom 7.12.2012 – 19 U 69/11) Der Traum des großen Geldes ist für viele verlockend. So auch für den 30-jährigen Mieter einer Gelsenkirchener Wohnung, der diese kurzerhand zu einer Cannabisplantage machte, um den Ertrag dann gewinnbringend zu verkaufen. Dass ihn diese Geschäftsidee fünf Jahre Gefängnis und nun auch eine Stromrechnung von über 50.000 € kosten würde, hatte er wohl nicht gedacht, als er im 2007 die Wohnung für seine Plantage anmietete und mit dem Anbau seiner Cannabispflanzen begann. Diese brauchen natürlich künstliches Sonnenlicht und die richtigen Temperaturen, um ungestört wachsen zu können, weswegen er die notwendigen...