Verschlagwortet: Falschgeld
Sammlermünzen sind nur im Ausgabemitgliedstaat der EU gesetzliches Zahlungsmittel. Diese müssen einfach von Umlaufmünzen unterschieden werden können. Zum Sachverhalt Dem Angeklagten wurde eine gemeinschaftlich begangene Geldfälschung vorgeworfen. Er soll als Geschäftsführer einer GmbH die Herstellung und den Vertrieb von 750 Exemplaren eines Metallstücks mit der Prägung „250. Geburtstag Alexander von Humboldt“ organisiert haben. Das Landgericht Hildesheim hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Die darauffolgende sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte keinen Erfolg. Zum Beschluss des OLG Celle vom 07. April 2023 – 3 Ws 81/23 Das Landgericht hat gemäß § 203 StPO die Eröffnung des Hauptverfahrens zurecht abgelehnt, da die Angeschuldigten...
Die Sonderfälle der Urkundendelikte geraten häufig in Vergessenheit, sind jedoch angesichts der hohen Strafandrohungen nicht zu unterschätzen. So wird in § 146 StGB die Fälschung von Geld mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Die Unechtheit bestimmt sich zwar nach den allgemeinen Grundsätzen der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB, enthält jedoch die beiden Tatbestandsvarianten des Nachmachens oder Verfälschens von Geld. Das Merkmal „Nachmachen‘“ nach Abs. 1 Nr. 1 wollen wir nun im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung kennen lernen.
Die Geldfälschung ist einer der Tatbestände, die man im Studium entweder gar nicht oder nur am Rande kennenlernt. Trotzdem sollte man den Prüfer auch auf diesem unbekannten Gebiet mit ein paar Grundkenntnissen erfreuen können. Wir erklären daher heute den Begriff des Inverkehrbringens von Falschgeld als echtes Geld, der in § 146 des Strafgesetzbuches geregelt ist. § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB lautet: Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt. Definition: In Verkehr gebracht wird...