Verschlagwortet: Definition

Das Betroffensein auf frischer Tat im Rahmen des § 252 StGB

Der räuberische Diebstahl ist ein Klassiker schlechthin. Als sogenanntes Anschlussdelikt kann er in Klausuren leicht eingebaut werden und sollte aufgrund der sehr hohen Relevanz des Diebstahls/Raubs unbedingt beherrscht werden. Damit das kein Problem wird, stellen wir heute das Merkmal des Betroffenseins auf frischer Tat vor. Zur Erinnerung hier der Wortlaut des § 252 StGB: Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen. Definition: Auf frischer Tat betroffen ist der Täter...

Der Begriff der Besitzerhaltungsabsicht im Rahmen des § 252 StGB

Auch diese Woche gibt es wieder einen absoluten Klausurklassiker zur Wiederholung. Die Rede ist vom räuberischen Diebstahl, der immer in der Phase zwischen Beendigung und Vollendung eines Diebstahls bzw. Raubes geprüft und nicht vergessen werden sollte. Das wichtigste Element beim räuberischen Diebstahl ist die Besitzerhaltungsabsicht, deren Definition heute Gegenstand der Wiederholung ist. Zur Erinnerung zunächst der Wortlaut des § 252 StGB: Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen. Definition:...

Der Begriff der Vermögensbetreuungspflicht bei der Untreue

Nachdem wir vor kurzem den Begriff des Missbrauchs bei der Untreue erläutert haben, wollen wir heute passend dazu den Begriff der Vermögensbetreuungspflicht vorstellen. Nach ganz herrschender Ansicht wird eine solche sowohl für den Treuebruch- als auch für den Missbrauchstatbestand vorausgesetzt, um insbesondere der sonst uferlosen Ausdehnung des Missbrauchstatbestands entgegenzuwirken. Zur Erinnerung gibt es hier noch einmal den Wortlaut des § 266 StGB: Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen,...

Das Merkmal des Missbrauchs bei der Untreue

Weil Strafrecht das Fach ist, bei dem Definitionen auswendig gelernt und beherrscht werden müssen, jagt in unserer wöchentlichen Wiederholung ein Klassiker den nächsten. Heute mit dabei ist die Untreue, die wegen ihrer Relevanz im Examen auf jeden Fall beherrscht werden sollte. Da sie sich bekanntermaßen in zwei Tatbestände teilt, wollen wir zunächst den Begriff des Missbrauchs beim Missbrauchstatbestand erläutern. § 266 Abs. 1 StGB lautet: Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht,...

Das Merkmal der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs gem. § 316a StGB

Im Studium hört man oftmals den hilfreichen Spruch, dass alles was in einer Klausur erwähnt wird, nicht ohne Hintergedanken dort steht. Findet in der Klausur ein Raub, räuberischer Diebstahl oder eine räuberische Erpressung statt und taucht dazu auch noch ein Fahrzeug im Sachverhalt auf, so sollte man stets darüber nachdenken, ob der Prüfer beim Verfassen des Sachverhalts nicht auch an den Tatbestand des § 316a StGB gedacht hat. Da diese Norm jedoch nicht jedem geläufig ist, wiederholen wir heute das Merkmal der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs. Zunächst einmal lautet § 316a Abs. 1 StGB wie folgt: Wer zur Begehung eines...

Begriff der Vermögensverfügung beim Betrug § 263 StGB

Leider lassen sich nicht immer alle Tatbestandsmerkmale dem Wortlaut des Gesetzes entnehmen. Eines der wohl prominentesten ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale ist die Vermögensverfügung beim Betrug. Was man sich unter einer solchen vorstellen kann, ist im Einzelnen sehr komplex. Deshalb wollen wir heute lediglich die Definition wiederholen und das ein oder andere Schlagwort zur eigenständigen Wiederholung fallen lassen. Zur Erinnerung erst einmal der Wortlaut des § 263 Abs. 1 StGB: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum...

Der Begriff der „im Mindestmaß erhöhten Strafe“ im Sinne von § 153 Abs. 1 S. 2 StPO

In der Frage nach dem angemessenen Umgang mit Bagatelldelikten hat sich der Gesetzgeber für eine prozessuale Lösung entschieden. Anstatt darauf zu verzichten, manche Handlungen wie z. B. einfache Ladendiebstähle mit Strafe zu bedrohen und so Staatsanwaltschaft und Polizei aus den Zwängen des Legalitätsprinzips zu befreien, wird der Verfolgungszwang prozessual gelöst: Die Staatsanwaltschaft erhält die Möglichkeit, Bagatelldelikte einzustellen. Die größte Bedeutung kommt dabei § 153 Abs. 1 StPO zu. Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering...

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