Verschlagwortet: Öffentlichkeit

Die Erregung öffentlichen Ärgernisses

Die Erregung öffentlichen Ärgernisses stellt in Deutschland gemäß § 183a StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat dar. Aber was ist unter diesem Begriff genau zu verstehen? Wann macht man sich strafbar? In § 183a StGB heißt es indes wie folgt: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.“ Um sich strafbar zu machen, muss eine sexuelle Handlung vorgenommen werden, wobei der sexuelle Bezug nach dem äußeren Erscheinungsbild erkennbar sein muss. Lediglich schriftliche oder mündliche Äußerungen...

Verlegung des NSU-Prozesses in einen anderen Saal

Am Dienstag fand der zweite Verhandlungstag im NSU-Prozess statt, bei dem eine Reihe von weiteren Anträgen gestellt wurden bis letztendlich die Anklage verlesen werden konnte. Einen dieser Anträge stellte die Verteidigung von Beate Zschäpe, die forderte, die Hauptverhandlung in einem größeren Saal neu zu beginnen. Dies wärde notwendig, weil die beschränkte Kapazität des derzeitigen Saales den Grundsatz der Öffentlichkeit verletze. Der Sitzungssaal hat 51 Plätzen für Zuschauer und 50 Plätzen für Pressevertreter, wodurch nach Ansicht der Verteidigung die Öffentlichkeit nicht in erforderlichem Maße hergestellt werde. Das Münchner Oberlandesgericht hatte die Verlegung des Prozesses in einen größeren Saal schon vor Beginn...