Verschlagwortet: Rennen mit Kraftfahrzeugen

Verbotenes „Alleinrennen“ – Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge

Nach einer Begehungsvariante des § 315d Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos im Straßenverkehr fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Dieses Verhalten wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Sofern dabei Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, so verschärft sich die Strafe gem. § 315d Abs. 2 StGB auf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe. Falls der Täter dabei den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung...

Die Flucht vor der Polizei als verbotenes Kraftfahrzeugrennen?

Als Reaktion auf mehrere tödlich verlaufene Autorennen im Straßenverkehr, darunter auch der populäre Kudammraser-Fall, bei welchem ein Autorennen in der Berliner Innenstadt zu dem Tod eines unbeteiligten Mannes geführt hatte, hatte der Gesetzgeber im August 2017 den Tatbestand des verbotenen Autorennens gemäß § 315d in das Strafgesetzbuch eingefügt. Die Teilnahme an einem Autorennen wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren und bei der Verursachung des Todes einer Person mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Konkret heißt es in § 315d StGB, dass bestraft wird, wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt (Nr. 1) oder...

Ein verbotenes „Rennen mit Kraftfahrzeugen“ kann schon auf kurzer Strecke vorliegen, selbst wenn keine „absoluten“ Höchstgeschwindigkeiten erreicht werden

Mit seinem „Raser-Urteil“ hat das Landgericht Berlin – (535 Ks) 251 Js 52/16 (8/16) – im Februar 2017 für großes Aufsehen gesorgt, weil es die Angeklagten im Zusammenhang mit einem illegalen Straßenrennen, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer getötet worden war, wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt hat. Die juristische Überprüfung dieses Urteils durch den Bundesgerichtshof steht noch aus. Dennoch setzte das Urteil des Landgerichts Berlin ein deutliches Zeichen in Richtung der Raser-Szene. Auch das Berliner Kammergericht hat sich in seinem Beschluss vom 07. Juni 2017 – 3 Ws (B) 117 – 118/17) – zum Vorliegen eines Straßenrennens geäußert, hier jedoch in...