Kategorie: verbotene Kraftfahrzeugrennen

Raser verursacht Tod – verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Straßenverkehrsdelikte sind in der juristischen Ausbildung nicht wegzudenken. Zu diesen gehört auch der § 315d Strafgesetzbuch (StGB), der das verbotene Kraftfahrzeugrennen regelt und zu den abstrakten Gefährdungsdelikten zählt. Geschützt werden durch den sogenannten „Raserparagrafen“ die Sicherheit des Straßenverkehrs, Leib und Leben sowie fremdes Eigentum. Dabei ist der § 315d StGB in drei Grundtatbestände unterteilt: Die Ausrichtung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, die Teilnahme, sowie das Nachstellen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Außerdem enthält der § 315d StGB mehrere Qualifikationstatbestände. In seinem Beschluss vom 11. November 2021 musste sich der Bundesgerichtshof (4 StR 511/20) mit dem verbotenen Kraftfahrzeugrennen beschäftigen. Im hiesigen, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes...

Die Flucht vor der Polizei als verbotenes Kraftfahrzeugrennen?

Als Reaktion auf mehrere tödlich verlaufene Autorennen im Straßenverkehr, darunter auch der populäre Kudammraser-Fall, bei welchem ein Autorennen in der Berliner Innenstadt zu dem Tod eines unbeteiligten Mannes geführt hatte, hatte der Gesetzgeber im August 2017 den Tatbestand des verbotenen Autorennens gemäß § 315d in das Strafgesetzbuch eingefügt. Die Teilnahme an einem Autorennen wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren und bei der Verursachung des Todes einer Person mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Konkret heißt es in § 315d StGB, dass bestraft wird, wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt (Nr. 1) oder...