Kategorie: Strafrechtsdefinitionen
Definition: Ein Rennen ist ein Wettbewerb oder ein Wettbewerbsteil zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, bei denen zwischen mindestens zwei Teilnehmern ein Sieger durch Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, wobei es einer vorherigen Absprache nicht bedarf.
Definition: Ein Übel ist jede vom Betroffenen als nachteilig empfundene Veränderung in der Außenwelt. Empfindlich ist ein Übel, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil von einer Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren.
Der Tatbestand der Aussetzung ist insbesondere in Fallkonstellationen einer Strafbarkeit wegen Unterlassens von besonderer Bedeutung und sollte in strafrechtlichen Klausuren nicht außer Acht gelassen werden. Nachdem wir im Rahmen unserer Definitionenreihe bereits geklärt haben, was man unter einer hilflosen Lage versteht und wann die Tatvariante des Im-Stich-Lassens vorliegt, wollen wir diese Woche konkretisieren, was unter Versetzen in eine hilflose Lage zu verstehen ist. Zunächst wollen wir uns den Wortlaut der Aussetzung nach § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Erinnerung rufen: Wer einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt (…) und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer...
In unserem Blog sprechen wir ständig über den Beschuldigten. Doch wer ist in einem Strafverfahren überhaupt Beschuldigter und wie fasse ich den Beschuldigtenbegriff in einer Klausur kurz und bündig zusammen? Mit diesen Fragen wollen wir uns heute in unserer Definitionsreihe beschäftigen.
Die Anschlussdelikte erfreuen sich insbesondere bei Studenten keiner großen Beliebtheit. Ihr Verständnis ist jedoch unausweichlich, zumal Delikte wie etwa die falsche uneidliche Aussage immer wieder Gegenstand von Klausuren sind. Wir wollen helfen und dafür sorgen, dass zumindest die Definitionen keinem mehr Bauchschmerzen machen müssen.
Definition: Unter dem Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde ist zu verstehen, dass die Urkunde dem zu Täuschenden mit der Möglichkeit der Wahrnehmung zugänglich gemacht wird.
Definition: Eine Bande ist der Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Diebes- oder Raubtaten zu begehen.