Der Begriff des Unfallbeteiligten bei der Unfallflucht

Heute machen wir es uns einmal einfach und wiederholen eine Definition, die im Gesetz legaldefiniert ist. Die Rede ist von dem Begriff des Unfallbeteiligten bei der Fahrerflucht, zu dem man sich wenige Schlagworte merken sollte, um in der Klausur Probleme schnell erkennen zu können.