Heimtücke bei genereller Furcht?

Mit Entscheidung vom 10. Februar 2010 hatte der BGH in dem Verfahren 2 Str 503/09 eine ausbildungsrelevante Entscheidung gefällt. Es ging um die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Heimtücke gem. § 211 StGB. Ein Mord aus Heimtücke liegt ein wenig verkürzt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. In der vorliegenden Entscheidung hatte sich das Tatopfer bereits Tage vor der Tat durch den Täter bedroht gefühlt und fürchtete um sein Leben. Durch das Landgericht wurde der Täter deshalb nur wegen Totschlages verurteilt, weil das Opfer keine Arglosigkeit besessen haben kann. Der BGH ist der...

Haft AT durcharbeiten – Teil 3 – Antworten

7) dt. Strafrecht gilt unabhängig vom Recht des Tatorts für die in § 5 genannten, im Ausland begangenen Taten. 8) dt. Strafrecht gilt für alle Taten, die in § 6 genannt sind -> Taten, die in allen Kulturstaaten anerkannte RG verletzen 9) dt. Strafrecht gilt nach Maßgabe des § 7 für Auslandstaten gegen Deutsche (Abs. 1) Auslandstaten Deutscher (Abs. 2 Nr. 1) best. Auslandstaten von Ausländern (Abs. 2 Nr. 2)

Das Selbstverständnis des Strafverteidigers – Werner Leitner in der SZ

Werner Leitner, Vorsitzender der AG Strafrecht des DAV, schreibt in der SZ einen kurzen Text über das Selbstverständnis des Strafverteidigers. Warum er den Text mit „Eine Frage der Freiheit“ betitelt, ist nicht ganz klar, wo es doch laut Leitner eher der Rechtsstaat ist, dem der Strafverteidiger „dient“, und nicht die Freiheit.