„Seids ihr no ganz dicht?“ – strafbare Beleidigung oder straflose Polizeikritik?
Die Meinungsfreiheit ist ein sehr zentrales Grundrecht, doch sie findet ihre Grenzen dort, wo Äußerungen in Ehrverletzungen übergehen. Besonders im Strafrecht stellt sich immer wieder die Frage, wann eine kritische oder provokante Aussage noch zulässige Meinungsäußerung ist und wann sie eine strafbare Beleidigung gemäß § 185 StGB darstellt. Dies gilt insbesondere für Aussagen gegenüber Amtsträgern wie Polizeibeamten, die sich in ihrem Dienst regelmäßig mit verbalen Anfeindungen konfrontiert sehen. Erst jüngst musste sich das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2024 (Az.: 206 StRR 343/24) mit genau dieser Abgrenzung befassen. In dem konkreten Fall ging es um...