Verschlagwortet: Strafbefehl

Unwirksame Zustellung eines Strafbefehls bei fehlender Übersetzung

Der Strafbefehl soll der Justiz dazu dienen, leichte Kriminalität durch ein vereinfachtes Verfahren besser und schneller verurteilen zu können. Er ergeht schriftlich und ohne mündliche Verhandlung. Auf diese Weise sollen Gerichte entlastet und Kosten gespart werden. Da aber auch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Fehler unterlaufen, sollte ein Strafbefehl keineswegs schicksalhaft hingenommen werden. Vielmehr rate ich meinen Mandanten immer wieder, auf einen Strafbefehl sofort zu reagieren und so schnell wie möglich Einspruch einzulegen. Gemäß § 410 Abs. 1 StPO gilt hierfür eine Frist von zwei Wochen ab der Zustellung des Strafbefehls. Diese Frist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn der...

Geschäftsunfreundliche Geschäftsstelle?

Auch heute habe ich eine Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin aufgesucht, um eine Ermittlungsakte abzuholen. Hierbei wurde ich Zeuge eines nicht sehr verteidigerfreundlichen Telefonats zwischen einer Justizangestellten und einem Beschuldigten. Wie ich gleich mitbekam, ging es darum, dass dem Anrufer ein Strafbefehl zugestellt wurde. Er erkundigte sich danach, was man nun machen könne. Insbesondere fragte er, ob er sich einen Anwalt nehmen müsse. Dies wurde durch die Justizangestellte sofort energisch verneint. Als er dann meinte, dass er aber nicht genügend Geld habe, um die Geldstrafe zu zahlen, hatte man auch gleich eine Lösung. Die Justizangestellte gab zutreffend an, dass...