Verschlagwortet: Fingerabdrücke

Was hat das zu bedeuten?

Heute habe ich auf einer Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft Berlin eine Ermittlungsakte eines langjährigen Mandanten abgeholt. Hierbei muss man immer ein Empfangsbekenntnis unterzeichnen. Auf diesem war handschriftlich durch den Staatsanwalt vermerkt: Rechtsanwalt Dietrich darauf hinweisen, dass ein Geständnis des Beschuldigten vor Auswertung der gefundenen Fingerabrücke besonders strafmildernd berücksichtigt werden würde. Was will mir der Staatsanwalt damit sagen? Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin www.verteidiger-berlin.info

Erkennungsdienstliche Behandlung – das Bundesverwaltungsgericht

entgegen dem allgemeinen gerichtlichen Grundsatz: „Wofür ich nicht zuständig bin, muss ich nicht machen.“ Nach § 81 b StPO dürfen, soweit es für Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden. Problematisch ist die Regelung in Bezug auf die 2 Alternative. Nach dieser dürfen aufgrund einer bundesrechtlichen Regelung zum Zwecke des Erkennungsdienstes verschiedenste Eingriffe vorgenommen werden. Beim Erkennungsdienst handelt es sich nicht um die Aufklärung einer bereits begangenen Straftat. Vielmehr sollen durch die Maßnahmen zukünftige Straftaten...