Darf ein Beschuldigter dazu gezwungen werden, Fingerabdrücke abzugeben?

Damit die Polizei Straftaten aufklären oder vorbeugen kann, gibt es in der Strafprozessordnung (StPO) mehrere Maßnahmen zur Erfassung von personenbezogenen und biometrischen Daten. Demnach dürfen nach § 81b Abs. 1 StPO Fingerabdrücke und Lichtbilder des Beschuldigten aufgenommen werden. Mit einem Fall, in dem die Abnahme von Fingerabdrücken zur Entsperrung des Mobiltelefons angeordnet wurde, beschäftigte sich auch das Landgericht Ravensburg (2 Qs 9/23) in seinem Beschluss vom 14. Februar 2023. Die hiesige Person wurde unter anderem der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln beschuldigt. In Folge der Ermittlungen wurde eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt, bei der ein Mobiltelefon eingezogen wurde. Das Amtsgericht bewirkte daraufhin die...