Autor: Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Der Begriff des ernsthaften Bemühens im Sinne des § 24 Abs. 1 S.2 StGB

Nachdem wir uns zuletzt an dieser Stelle mit der Freiwilligkeit eines Rücktritts beschäftigt haben, soll es heute um das ernsthafte Bemühen gehen. Vor allem die Frage, welche Anforderungen an die Rettungshandlung des Täters gestellt werden, ist in der Rechtswissenschaft höchst umstritten und komplex. Wir widmen uns daher heute nur der Frage, wann ein Bemühen als ernsthaft angesehen wird. Zur Erinnerung noch einmal § 24 Abs. 1 StGB: Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich...

Pflicht zur unverzüglichen Löschung aufgezeichneter Telefonate zwischen Verteidigern und Beschuldigten, auch wenn diese zunächst der Anbahnung eines Mandatsverhältnisses dienen

Ein Beschuldigter, der einen Rechtsanwalt aufsucht, muss sich darauf verlassen können, dass Gespräche mit diesem vertraulich behandelt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob nach dem ersten Kontakt ein Mandatsverhältnis entsteht oder nicht, betonte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 18.2.2014 – StB 8/13. In dem zu verhandelnden Fall wurde gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung geführt, in dessen Rahmen die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation des Beschuldigten angeordnet wurde. Bei der Durchführung der Anordnung wurden unter anderem zwei Anrufe des Rechtsanwalts des Beschuldigten aufgezeichnet. Inhalt der Telefonate war das Angebot...

Tödlicher Unfall auf der Autobahn – Strafbarkeit des Unfallverursachers wegen fahrlässiger Tötung?

Besprechung der Entscheidung 7 Qs 138/13 – 9.9.2013 vom Landgericht Gießen Nicht nach jedem Unfall im Straßenverkehr, bei dem ein Mensch tödlich verunglückt, muss sich der Unfallverursacher Sorgen darüber machen, bald wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht zu stehen. Eine Grundvoraussetzung ist zunächst, dass ihm überhaupt ein sorgfaltswidriges Verhalten, wie beispielsweise zu schnelles Fahren oder das Nichtsetzen des Blinkers, vorgeworfen werden kann. Denn derjenige, der vorschriftsgemäß fährt, soll zumindest strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Gleiches gilt, wenn der Unfall zwar aufgrund einer sorgfaltswidrigen Fahrweise verursacht wurde, er aber auch bei vorschriftsgemäßem Verhalten nicht zu vermeiden gewesen wäre. Juristen nennen diesen...

Mit dem Rollator durch den Knast

Mord ist das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Mord wird gem. § 211 Abs. 1 StGB ausnahmslos mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Doch bedeutet lebenslange Haft nicht immer, dass der Verurteilte sein restliches Leben lang tatsächlich im Gefängnis bleibt. Manch einer bricht aus dem Gefängnis aus, manch anderer wird nach 15 Jahren auf Bewährung freigelassen. Möglich machen es die §§ 57 und 57a StGB. Demnach setzt das Gericht die lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind, 2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und 3. die weiteren Voraussetzungen des §...

Der Begriff des öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer Schriften

Nachdem wir an dieser Stelle schon den Begriff des Öffentlichmachens erläutert haben, wollen wir uns heute den des öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer Schriften genauer anschauen. Nach § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht. Definition: Kinderpornografische Schriften werden öffentlich zugänglich gemacht, wenn sie einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten und daher unkontrollierbaren Personenkreis zur Verfügung gestellt werden, ohne...

Online-Blitzerfotos sind ok

In Brandenburg gibt es im Falle eines Bußgeldverfahrens wegen zu schnellen Fahrens einen besonderen Service. Im Anhörungsbogen kann man sich nach Eingabe eines Codes, der nur auf dem Schreiben vermerkt ist, online in ein System einloggen, das einige Blitzerfotos bereitstellt. Wenn man selbst nicht der Fahrer ist, kann man auf diese Weise mit geringerem finanziellen Risiko das weitere Verfahren betreiben. Leider werden dort nicht alle zur Verfügung stehenden Fotos hochgeladen. Die bekommt man nur über die Beantragung der Akteneinsicht. Bedenken ganz anderer Art hatte ein Beschuldigter, der sich um die Sicherheit „seiner“ Bilder sorgte. Er beantragte kurzerhand den Erlass einer...