Verschlagwortet: Freiheitsstrafe

Eine verletzte Unterhaltverpflichtung kann teuer werden.

Zahlungsverpflichtungen sind kein Freude. Miete, Versicherungen, Darlehen – überall Gläubiger, die Geld wollen. Aus strafrechtlicher Sicht gibt es im Forderungsmanagement mindestens eine zwei Klassengesellschaft. Die eine, die nur zivilrechtlich geschützt wird und die andere, die auch strafrechtlich abgesichert ist. In die zweite Gruppe gehören z.B. die Unterhaltsverpflichtungen. Verletzt man seine Unterhaltsverpflichtung kann man nicht nur zivilrechtlich in Anspruch genommen, werden. Es droht auch eine strafrechtliche Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gem. § 170 StGB. Das Gesetz sieht als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Unter Umständen kann auch Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden. Trotz der...

Der Begriff der „im Mindestmaß erhöhten Strafe“ im Sinne von § 153 Abs. 1 S. 2 StPO

In der Frage nach dem angemessenen Umgang mit Bagatelldelikten hat sich der Gesetzgeber für eine prozessuale Lösung entschieden. Anstatt darauf zu verzichten, manche Handlungen wie z. B. einfache Ladendiebstähle mit Strafe zu bedrohen und so Staatsanwaltschaft und Polizei aus den Zwängen des Legalitätsprinzips zu befreien, wird der Verfolgungszwang prozessual gelöst: Die Staatsanwaltschaft erhält die Möglichkeit, Bagatelldelikte einzustellen. Die größte Bedeutung kommt dabei § 153 Abs. 1 StPO zu. Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering...

Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung kann auch bei einem nicht vorbestraften Täter zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten sein

Es kommt eher selten vor, dass ein nicht vorbestrafter Täter, der gut sozial integriert ist, seine Tat gesteht und bereut, eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren im Gefängnis verbringen muss. Grund dafür ist § 56 Abs. 2 StGB, nach dem eine Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten besondere Umstände Vorliegen. Dem Gericht steht also insoweit ein Ermessensspielraum zu. Dass Faktoren wie die bisherige Straflosigkeit, Einsicht, Reue, soziale Integration und der Versuch der Wiedergutmachung kein Garanten für eine Bewährungsstrafe sind, zeigt jedoch eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts...

Der Rentner mit dem grünen Daumen

Zum Begriff des Handeltreibens im Rahmen der §§ 29 ff. BtMG ein Gastbeitrag von Karolina Ewert, Rechtsreferendarin in Berlin I. Der BGH stellte mit Beschluss vom 28.11.2013 – 5 StR 576/13 fest, dass das Entsorgen von Pflanzenabfällen beim Cannabisanbau kein Teilakt des Handeltreibens ist, da es sich nicht um eine umsatzbezogene Tätigkeit handelt. II. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 74-jährige Angeklagte hatte in vier Kellerräumen eine professionelle Cannabisplantage angelegt. Dabei stellte er einen besonders grünen Daumen unter Beweis, da er Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 266 g THC abgeerntet hatte und die noch verbliebenen Pflanzen in verschiedenen Wachstumsstadien...

Bespritzen mit Sperma erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung gem. § 223 StGB

Wenn ich an den Straftatbestand der Körperverletzung denke, fallen mir zunächst gebrochene Nasen, blaue Augen oder Schnittwunden ein. Unter Umständen muss aber kein Blut fließen und es reichen psychische Beeinträchtigungen. Das Amtsgericht Lübeck hatte sich in seiner Entscheidung vom 08.06.2011 mit einem eher außergewöhnlichen Sachverhalt zur Körperverletzung nach § 223 StGB zu befassen: Der Angeklagte hatte eine Frau mit zuvor abgefülltem Sperma im Bereich des Gesäßes bespritzt. Die Geschädigte bemerkte die feuchte Stelle im Rückenbereich und erkannte durch den Geruch, dass es sich bei der auf ihrer Kleidung befindlichen Flüssigkeit um Sperma handelte. Die Geschädigte litt als Folge der Tat...

Elisabeth Weckbach

Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an! – Teil 2

ein Gastbeitrag von Elisabeth Weckbach, Studentin an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen Dieser Beitrag erscheint in zwei Teilen: zu Teil 1 zu 2.) Es ist strittig, ob bei der fakultativen Anrechnung die Reststrafe des Verurteilten, nachdem die Strafe zu zwei Dritteln auf seine bereits abgeschlossene Therapiezeit angerechnet wurde, zur Bewährung ausgesetzt wird oder in Haft zu verbringen ist. Das OLG Düsseldorf hat am 06. November 1991 (4a Ws 291/91; NstZ 1992,244) auf die Beschwerde des Verurteilten hin die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung herbeigeführt, nachdem die Strafkammer lediglich die Therapie, die vor Rechtskraft des Urteils...

Berufung beschränkt auf Bewährung?

Nach Auffassung des Oberlandesgericht Oldenburg in seiner Entscheidung vom 13.07.2010 – 1 Ss 91/10 – wird ein Berufungsgericht nicht von seiner Verpflichtung entbunden, zur Strafhöhe Stellung zunehmen, obwohl das Rechtsmittel auf die Prüfung der Frage nach der Aussetzung zur Bewährung beschränkt war. Als Begründung führt das OLG aus, dass die Höhe einer Freiheitsstrafe Auswirkungen auf die Frage haben kann, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Deshalb ist auch im Falle einer „Beschränkung“ grds. die Strafe als solches zu überprüfen. Das Berufungsgericht muss eigene Erwägungen zur Strafhöhe anstellen. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin