Der Begriff der Mittäterschaft
Definition: Mittäterschaft ist die gemeinsame Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken auf der Grundlage eines gemeinsamen Tatplans.
das Weblog der Strafrechtskanzlei Dietrich - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Berlin
Definition: Mittäterschaft ist die gemeinsame Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken auf der Grundlage eines gemeinsamen Tatplans.
Die sogenannten Anschlussdelikte sorgen sowohl im Studium als auch im Referendariat bei vielen für ein ungutes Gefühl. Wir helfen ab und erklären den Begriff des Vereitelns bei einem der wichtigsten Anschlussdelikte, der Strafvereitelung.
Dass im Strafvollzug Personal fehlt, ist bekannt. Ausführungen oder andere Lockerungen, bei denen es einer Begleitung oder Betreuung durch Vollzugsmitarbeitende bedarf, sind deshalb schwer zu bekommen. Eine Justizvollzugsanstalt (JVA) im Gerichtsbezirk Frankfurt wollte sich offenbar anstaltseigenes Personal sparen und die Ausführungen eines vermeintlich unberechenbaren Gefangenen mit Fesselungen von Händen und Füßen sichern und durch Beamte des Sondereinsatzkommandos (SEK) begleiten lassen. Dass dies für den Gefangenen einen erheblichen und stigmatisierenden Grundrechtseingriff bedeutet, hatte die JVA bei ihrem Paket von Sicherungsmaßnahmen wohl aus den Augen verloren.
Wenn sich in der Klausur mehrere Personen prügeln, sollte man zumindest gedanklich kurz überprüfen, ob auch eine Strafbarkeit wegen der Beteiligung an einer Schlägerei in Betracht kommt. Doch wann liegt eigentlich eine Schlägerei vor? Wir wiederholen den Begriff im Rahmen unserer wöchentlichen Definitionsreihe.
Wer am Steuer mit einem Handy oder einem anderen elektronischen Gerät erwischt wird, kann gemäß § 23 Abs. 1a StVO mit einer Geldbuße belegt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gerät nicht nur gehalten, sondern auch tatsächlich benutzt wird. Dies hat kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seinem Beschluss vom 7. Februar 2019 – 3 Ss (OWi) 8/19 entschieden.
In dem Verfahren wurden Fragen der Verteidigung immer wieder im lauten Ton von dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft unterbrochen und ohne Grund beanstandet. Sogar für das Gericht soll es schwierig gewesen sein, die Staatsanwaltschaft auf das ungebührliche Verhalten hinzuweisen. Dem Angeklagten wurde deshalb sein Wahlverteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet.
In der Regel ist es nicht möglich, dass Mitangeklagte in der Hauptverhandlung als Zeugen aussagen können. Denn Mitangeklagte sind Beschuldigte, denen ein Schweigerecht zusteht. Sie können – anders als Zeugen – nicht zu einer Aussage vor Gericht gezwungen werden. Zudem würde mit einer Vernehmung eines Mitangeklagten als Zeuge der Grundsatz umgangen werden, dass ein Angeklagter nicht Zeuge in einem gegen ihn geführten Strafverfahren sein kann.