Verschlagwortet: Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeit – Maß des unterschrittenen Sicherheitsabstands kann auf Vorsatz hindeuten

Die Rechtsbeschwerde hatte vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht teilweise Erfolg (Beschluss vom 02. August 2019 – 201 ObOWi 1338/19). Das BayObLG konnte sich anhand der Urteilsausführungen nicht von einem vorsätzlichen Handeln überzeugen. Denn eine vorsätzliche Tatbegehung setze voraus, dass der Betroffene die Unterschreitung des erforderlichen Abstands erkenne und zumindest auch billigend in Kauf nehme.

Allein das Halten eines Handys am Steuer begründet keine Ordnungswidrigkeit

Wer am Steuer mit einem Handy oder einem anderen elektronischen Gerät erwischt wird, kann gemäß § 23 Abs. 1a StVO mit einer Geldbuße belegt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gerät nicht nur gehalten, sondern auch tatsächlich benutzt wird. Dies hat kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seinem Beschluss vom 7. Februar 2019 – 3 Ss (OWi) 8/19 entschieden.

OLG Stuttgart: Kein relevantes Gefährdungspotential beim Halten eines Mobiltelefons zum Telefonieren über die Freisprechanlage

Autofahrer können aufatmen! Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat bei der Nutzung von Handys am Steuer Gnade walten lassen. Kraftfahrzeugfahrer, die ein Mobiltelefon in der Hand halten und dieses über Bluetooth zum Telefonieren mit der Freisprechanlage verbunden haben, begehen keine Ordnungswidrigkeit. Dies ist insofern interessant, als dass die Handynutzung am Steuer von der Rechtsprechung tendenziell streng behandelt wurde. Erst Anfang des Jahres haben wir über eine Entscheidung des OLG Oldenburg berichtet, in der das Anschließen eines Handys zum Laden als verbotene Handynutzung qualifiziert wurde. Anlass des aktuellen Beschlusses des OLG Stuttgart vom 25.04.2016 – 4 Ss 212/16 war ein Fall, in dem...

Die Berliner Unfallstatistik von Diplomaten ..

.. ist immer wieder für einen Aufreger gut. Der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zufolge waren im Jahr 2013 in Berlin 69 Botschafterautos in Unfälle verwickelt. Bei 20 davon wurden fünf Menschen schwer und 15 leicht verletzt. In 47 Fällen gab es den Verdacht der Fahrerflucht. Dazu kommen 21.314 Ordnungswidrigkeiten. Und das verteilt auf die 2.844 zugelassenen Fahrzeuge des diplomatischen Corps in Berlin. Interessante Quote. Konsequenzen wie Strafverfolgung oder Bußgelder? Keine. Das firmiert unter diplomatischer Immunität .. www.strafverteidiger-fahrerflucht.de