Verschlagwortet: Bußgeld

Konsum medizinischen Cannabis vor dem Autofahren

Unter bestimmten Bedingungen kann Cannabis auf Rezept verschrieben werden. Insbesondere wenn üblicherweise durchgeführte Therapien keine oder keine ausreichende Wirkung zeigen, kommt eine Therapie mit Cannabis in Betracht. Unter anderem wird Cannabis als Therapieform bei chronischen Schmerzen, Tumorerkrankungen, Angststörungen und Multipler Sklerose eingesetzt, aber auch bei vielen weiteren Erkrankungen wird Cannabis als Medikament hinzugezogen. Mit der Frage, ob das Cannabis auch vor dem Autofahren konsumiert werden kann, beschäftigt sich der § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Grundsätzlich handelt es sich bei dem Führen eines Fahrzeugs unter berauschenden Mitteln um eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden. Der Abs. 2 enthält...

125,00 € Bußgeld wegen Filmens einer Unfallstelle während der Fahrt

Es gibt viele Möglichkeiten, sich im Straßenverkehr einer Ordnungswidrigkeit schuldig zu machen. Eine davon ist die Benutzung des Handys am Steuer, etwa zum Telefonieren, SMS schreiben, Fotografieren oder Filmen. Letzteres wurde dem in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren Beschuldigten vorgeworfen. Er soll an einer Unfallstelle vorbeigefahren und diese fotografiert oder gefilmt haben. Obwohl sich der Beschuldigte dahingehend einließ, das Handy lediglich auf den Beifahrersitz gelegt und nicht verwendet zu haben, verurteilte ihn das Amtsgericht Castrop-Rauxel (Urteil vom 29.01.2019 – 6 OWi – 267 Js OWi 1998/18) wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu einer Geldbuße von 125,00 €. In der Hauptverhandlung...

Ordnungswidrigkeit – Maß des unterschrittenen Sicherheitsabstands kann auf Vorsatz hindeuten

Die Rechtsbeschwerde hatte vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht teilweise Erfolg (Beschluss vom 02. August 2019 – 201 ObOWi 1338/19). Das BayObLG konnte sich anhand der Urteilsausführungen nicht von einem vorsätzlichen Handeln überzeugen. Denn eine vorsätzliche Tatbegehung setze voraus, dass der Betroffene die Unterschreitung des erforderlichen Abstands erkenne und zumindest auch billigend in Kauf nehme.

Allein das Halten eines Handys am Steuer begründet keine Ordnungswidrigkeit

Wer am Steuer mit einem Handy oder einem anderen elektronischen Gerät erwischt wird, kann gemäß § 23 Abs. 1a StVO mit einer Geldbuße belegt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gerät nicht nur gehalten, sondern auch tatsächlich benutzt wird. Dies hat kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seinem Beschluss vom 7. Februar 2019 – 3 Ss (OWi) 8/19 entschieden.

OLG Stuttgart: Kein relevantes Gefährdungspotential beim Halten eines Mobiltelefons zum Telefonieren über die Freisprechanlage

Autofahrer können aufatmen! Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat bei der Nutzung von Handys am Steuer Gnade walten lassen. Kraftfahrzeugfahrer, die ein Mobiltelefon in der Hand halten und dieses über Bluetooth zum Telefonieren mit der Freisprechanlage verbunden haben, begehen keine Ordnungswidrigkeit. Dies ist insofern interessant, als dass die Handynutzung am Steuer von der Rechtsprechung tendenziell streng behandelt wurde. Erst Anfang des Jahres haben wir über eine Entscheidung des OLG Oldenburg berichtet, in der das Anschließen eines Handys zum Laden als verbotene Handynutzung qualifiziert wurde. Anlass des aktuellen Beschlusses des OLG Stuttgart vom 25.04.2016 – 4 Ss 212/16 war ein Fall, in dem...