Verschlagwortet: Wahlverteidiger

Der ausgewählte Pflichtverteidiger

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hat man das Recht, jederzeit einen Strafverteidiger zu beauftragen. Notwendig ist die Mitwirkung eines Verteidigers aber nur in ganz besonderen Fällen, etwa wenn das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet oder ein Verbrechensvorwurf im Raum steht. In diesen Fällen muss dem Beschuldigten ein Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

Wie das Gericht bei einer Erkrankung des Verteidigers reagieren muss

Auch Strafverteidiger können krank werden. Ungünstig ist eine Erkrankung der Verteidigung dann, wenn ein Hauptverhandlungstermin ansteht und es sich nicht um eine Pflichtverteidigung handelt. Denn während bei einer Pflichtverteidigung ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und die Abwesenheit des Verteidigers einen absoluten Revisionsgrund darstellt, kann das Gericht bei einer Wahlverteidigung grundsätzlich auch ohne einen Verteidiger verhandeln. Das Gericht muss zwar abwägen, ob das Interesse des Angeklagten an einer wirksamen Verteidigung eine Verlegung des Termins begründet. Kommt das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass der zügigen Durchführung des Verfahrens Vorrang zukommt, kann man dagegen nur eingeschränkt vorgehen.

„Nicht ohne meinen Anwalt“ – Urteilsaufhebung wegen Terminierung der Hauptverhandlung trotz Verhinderung des Wahlverteidigers

Die Arbeit eines Strafverteidigers spielt sich hauptsächlich vor Gericht ab. Wer mehrere Mandanten vertritt, wird deshalb häufig mit Terminkollisionen zu tun haben. Doch was kann man tun, wenn das Gericht sich nicht auf eine Terminverlegung einlassen will, obwohl man an dem von dem Gericht bestimmten Termin bereits eine andere Hauptverhandlung wahrnehmen muss? Einen Anspruch auf die Verlegung des Termins hat man als Strafverteidiger nicht. Allerdings ist man in solchen Fällen auch nicht komplett rechtlos gestellt, wie ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt.  Dem Beschluss des BGH vom 21. März 2018 – 1 StR 415/17 lag ein Verfahren vor dem...