Wann liegt eine Schlägerei im Sinne des § 231 StGB vor?

Wenn sich in der Klausur mehrere Personen prügeln, sollte man zumindest gedanklich kurz überprüfen, ob auch eine Strafbarkeit wegen der Beteiligung an einer Schlägerei in Betracht kommt. Doch wann liegt eigentlich eine Schlägerei vor? Wir wiederholen den Begriff im Rahmen unserer wöchentlichen Definitionsreihe.

Nach § 231 StGB macht sich strafbar,

wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist.

Definition: Eine Schlägerei ist der Streit von mindestens drei Personen mit gegenseitigen Körperverletzungen.

Unerheblich ist, ob einer der Personen ohne Schuld oder in Notwehr handelt. Die Auseinandersetzung zwischen den Personen muss auch nicht gleichzeitig begonnen haben. Zudem reicht es aus, wenn sich jeweils zwei Personen angreifen, sobald insgesamt mehr als zwei Personen beteiligt sind. Sobald aber ein früherer Beteiligter ausscheidet und die Auseinandersetzung nur noch zwischen zwei Personen stattfindet, liegt keine Schlägerei mehr vor. 

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin

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