Wann werden besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs im Sinne des § 316a StGB ausgenutzt?

Der räuberische Angriff auf Kraftfahrer gilt sowohl im ersten als auch im zweiten Examen als beliebter Prüfungsstoff. Insbesondere in Sachverhalte, in denen Taxifahrer vorkommen, bauen die Prüfungsämter den räuberischen Angriff gerne ein. Der Tatbestand bietet eine Vielzahl von Problemen, die es zu kennen gilt. Wir widmen uns deshalb heute dem Begriff der Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs.

Keine versuchte Anstiftung zum Mord bei Entscheidungsvorbehalt

Von dem Landgericht wurde er wegen versuchter Anstiftung zum Mord im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Mit Beschluss vom 08. Mai 2019 – 1 StR 76/19 – hob der BGH das angefochtene Urteil auf und traf eine eigene Entscheidung in der Sache – Freispruch!

Wenn vergessen wird, dem Angeklagten das letzte Wort zu erteilen

In der Praxis passiert es selten, dass das Gericht gänzlich vergisst, dem Angeklagten das letzte Wort zu erteilen. Was allerdings immer wieder vorkommt ist, dass dem Angeklagten das letzte Wort erteilt wird und das Gericht im Anschluss noch einmal in die Verhandlung eintritt, ohne dem Angeklagten erneut das letzte Wort zu erteilen.

Der Begriff der Leichtfertigkeit bei Erfolgsqualifikationen

Es gibt einige Erfolgsqualifikationen im Strafgesetzbuch, bei denen der Taterfolg wenigstens leichtfertig herbeigeführt werden muss. Beispiele gibt es beim erpresserischen Menschenraub in § 239a StGB, der Geiselnahme in § 239b StGB und beim Raub mit Todesfolge gemäß § 251 StGB. Doch wann liegt ein leichtfertiges Handeln vor? Wir wiederholen den Begriff in unserer wöchentlichen Definitionsreihe.

Die Einfuhr von Drogen aus Angst um das eigene Leben und ihre strafrechtlichen Konsequenzen

Wer Drogen nach Deutschland einführt, begeht einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dies gilt auch dann, wenn die die Drogen nicht völlig freiwillig, sondern auf Druck eines Hintermannes eingeführt werden. Dass Druck und Drohungen eines Hintermannes aber nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben dürfen, wenn es um die Strafe des Einführenden geht, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Beschluss vom 6. Februar 2019 – 2 StR 593/18 deutlich gemacht.

Strafverfahren gegen Betreiber und Kunden von Drogen-Onlinehandel „Chemical Revolution“

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat bereits angekündigt, dass nun auch im Fall von „Chemical Revolution“ strafrechtliche Ermittlungen gegen die potenziellen Kunden eingeleitet werden sollen. So ist davon auszugehen, dass einige potenzielle Kunden von „Chemical Revolution“ in absehbarer Zeit von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten werden.