Der Begriff des Drogenbesitzes
Wir haben uns in der wöchentlichen Definitionswiederholung schon lange nicht mehr aus dem StGB bewegt. Es wird also wieder Zeit, über den Tellerrand in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu schauen. Weil es sich hierbei nicht um Prüfungsstoff handelt, wollen wir nur die wichtigsten Begriffe des BtMG erläutern. Gegenstand heute ist der Besitz von Drogen nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, der wie folgt lautet: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. Definition: Unter Besitz versteht man die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung...

