Darum!
Noch besser wäre es, zur Beschuldigtenvernehmung erst gar nicht hinzugehen, wenn man eigentlich schweigen wollte. Trotzdem – schon gar nicht schlecht:
das Weblog der Strafrechtskanzlei Dietrich - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Berlin
Noch besser wäre es, zur Beschuldigtenvernehmung erst gar nicht hinzugehen, wenn man eigentlich schweigen wollte. Trotzdem – schon gar nicht schlecht:
Nein, ziemlich schlecht (weil in der Regel zulässigerweise gegen den Beschuldigten verwendbar).