Darum!

Noch besser wäre es, zur Beschuldigtenvernehmung erst gar nicht hinzugehen, wenn man eigentlich schweigen wollte. Trotzdem – schon gar nicht schlecht:

akte

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Eine Antwort

  1. Jens sagt:

    Nein, ziemlich schlecht (weil in der Regel zulässigerweise gegen den Beschuldigten verwendbar).

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