Kategorie: Beitragsart

„Falls wir uns im Puff wiedersehen, wissen Sie warum“

Die MAZ schreibt in Ihrer Ausgabe vom Dienstag von einem Skandal wegen sexueller Belästigung an der Universität Potsdam. Natürlich haben wir gleich Bilder im Kopf. Aber es war dann doch ganz anders. Eine Jura-Studentin im Grundstudium hatte wohl in der Vorbereitung auf die Semesterabschlussklausuren die falschen Schwerpunkte gesetzt und fühlte sich durch Äußerungen ihres Zivilrechts-Professors im Hinblick auf den zu erwartenden Klausurinhalt an der Nase herumgeführt. An der Nase herumgeführt? Kann man das nicht moderner sagen? Kann man. Anstatt der gutachterlichen Lösung soll die Studentin auf das Klausurpapier geschrieben haben: Ich möchte mich hiermit bei Ihnen bedanken, dass Sie mich...

Amtsanmaßung – Der Begriff des Sich-Befassens mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes nach § 132 StGB

Sind Sie schon einmal in eine dubiose Verkehrskontrolle geraten, bei der Sie sich gefragt haben, ob dort tatsächlich ein Polizeibeamter vor Ihnen steht? In der strafgerichtlichen Praxis kommt es tatsächlich ab und an vor, dass Privatpersonen sich als Amtsträger ausgeben. Inwiefern dies strafbar ist, wollen wir heute im Rahmen unserer wöchentlichen Wiederholung klären. In dieser geht es um das Sich-Befassen mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes, die als Amtsanmaßung geahndet wird und in § 132 StGB normiert ist. Dieser lautet: Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes...

Verteidigungsstrategie: Mandant klingt wie eine Frau

Auch als Strafverteidiger erweist es sich als durchaus lohnend, zeitlebens dazuzulernen. So sollte man fortwährend darauf bedacht zu sein, das eigene Portfolio an Verteidigungsstrategien zu erweitern. Gern darf man sich hierbei von Kollegen inspirieren lassen. Eine besonders interessante Variante hat nun die Verteidigung im Mordprozess gegen den südafrikanischen Sprinter Oscar Pistorius ausgepackt. Sie führte tatsächlich aus, dass die Zeugin, die von Schreien des Opfers Reeva Steenkamp in der Todesnacht berichtete, sich verhört haben müsse. Die Schreie hätten von dem Angeklagten selbst hergerührt. Den phonalen Widerspruch löst die Verteidigung in souveräner Manier auf: Der Angeklagte klinge wie eine Frau, wenn er sehr große...

Zivilcourage

via schleckysilberstein.com Für unsere Nicht-Muttersprachler eine kurze Zusammenfassung: Ein besorgter Mieter rief die Polizei, nachdem er aus der Nachbarwohnung eine Frau hörte, die „Stopp“ und „Nein“ rief und dazu Schlag-Geräusche vernahm. Als die Polizei am „Tatort“ ankam, stellte sich heraus, dass der Übeltäter nicht aufhören wollte zu pupsen und die Freundin ihm lautstark Einhalt gebot. Laut Polizeibericht zog sich die Polizei „zügig“ zurück. Kein Wunder, bei dem Gestank 😉

Bundesgerichtshof entscheidet erstmals über die Strafvorschrift des § 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Der 3. Strafsenat (Staatschutzsenat) des Bundesgerichtshofs entscheidet erstmals in einem Verfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB). Die Revision des Angeklagten richtet sich gegen eine Verurteilung durch das Landgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) in Tateinheit mit fahrlässiger Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion Der Angeklagte soll Hass- und Rachegefühle gegen die westliche Welt gehegt und sich entschlossen haben, eine Sprengvorrichtung herzustellen. Dieses Vorhaben soll er in die Tat umgesetzt haben. Ein konkreter Einsatzzeitpunkt und –ort seien zwar noch nicht bestimmt gewesen, sein Vorsatz jedoch dahin gegangen, die Vorrichtung...

Der Begriff der technischen Einrichtung im Sinne des § 306 Abs. 1 Nr. 2 StGB

Angelehnt an den Blogbeitrag vom Dienstag geht es in dieser Woche wieder einmal um ein Tatbestandsmerkmal der Brandstiftung. Heute ist es jedoch nicht der Begriff der Hütte, sondern der einer technischen Einrichtung in § 306 Abs. 1 Nr. 2 StGB, der wie folgt lautet: Wer fremde Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Definition: Technische Einrichtungen sind gegenständlich zusammengesetzte Hilfsmittel, die durch menschliche Einwirkung in produktions- oder organisationsbezogenen Prozessen einsetzbar sind. Beispielhaft werden Maschinen vom Gesetz genannt. Zu diesen...