Keine Strafschärfung, wenn der Angeklagte die Falschaussage eines Zeugen duldet
Zeugen sind die wohl schlechtesten Beweismittel im Strafprozess. Manche von ihnen erinnern sich gar nicht oder haben ihre fehlende Erinnerung unbewusst durch andere Wahrnehmungen ergänzt bzw. ausgetauscht. Andere hingegen erzählen dem Gericht ganz bewusst die Unwahrheit und machen sich damit einer Falschaussage strafbar. Wie der Angeklagte sich verhalten oder nicht verhalten muss, wenn ein Zeuge eine falsche Aussage zu seinen Gunsten macht, war kürzlich Gegenstand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 21. Mai 2019 – 5 StR 231/19. In dieser hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Leipzig im Strafausspruch auf, weil das Landgericht strafschärfend berücksichtigt hatte, dass der Angeklagte...