Verschlagwortet: § 308 StGB

Einsatz von Polenböllern zur Sprengung von Fahrkartenautomaten (§ 308 StGB)

Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion nach § 308 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft und ist daher ein Verbrechen. Einschlägig ist der § 308 Abs. 1 StGB, wenn durch Sprengstoff eine Explosion herbeigeführt wird und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Denkbar als Tatwerkzeug sind unter anderem Böller oder Gasflaschen. Im § 307 StGB ist dagegen das Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie geregelt. Um das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion ging es auch im Beschluss des Bundesgerichtshofes (6 StR 118/23) vom 28. Juni 2023. Die Angeklagten sprengten in...

Bundesgerichtshof entscheidet erstmals über die Strafvorschrift des § 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Der 3. Strafsenat (Staatschutzsenat) des Bundesgerichtshofs entscheidet erstmals in einem Verfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB). Die Revision des Angeklagten richtet sich gegen eine Verurteilung durch das Landgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) in Tateinheit mit fahrlässiger Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion Der Angeklagte soll Hass- und Rachegefühle gegen die westliche Welt gehegt und sich entschlossen haben, eine Sprengvorrichtung herzustellen. Dieses Vorhaben soll er in die Tat umgesetzt haben. Ein konkreter Einsatzzeitpunkt und –ort seien zwar noch nicht bestimmt gewesen, sein Vorsatz jedoch dahin gegangen, die Vorrichtung...