Die lebensgefährdende Behandlung bei einer gefährlichen Körperverletzung
Nachdem letzten Monat an dieser Stelle die Definition des gefährlichen Werkzeugs erklärt und wiederholt wurde, widmen wir uns heute der Tatvariante der gefährlichen Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung, die im Gesetzestext gem. § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB wie folgt normiert ist: Wer die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Definition: Eine Behandlung ist lebensgefährdend, wenn sie objektiv generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen. Nach der h. M....

