Verschlagwortet: Finalzusammenhang
Der Raub nach § 249 StGB stellt eine der schwerwiegendsten Vermögensdelikte im Strafrecht dar, bei dem durch ein Nötigungsmittel die Wegnahme einer beweglichen Sache bezweckt wird. Nötigungsmittel beim Raub gemäß § 249 StGB sind die Gewalt gegen eine Person oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Bei den Qualifikationen des Raubes können noch weitere Aspekte hinzutreten. Wichtig beim Raub ist der Finalzusammenhang zwischen dem Nötigungsmittel und der Wegnahme. Das Nötigungsmittel muss nach Vorstellung des Täters die Wegnahme durch Überwindung eines zu erwartenden Widerstandes ermöglichen. Mit dem Finalzusammenhang musste sich auch der Bundesgerichtshof (4 StR 115/23) in seinem...
Gemäß § 255 StGB macht sich wegen räuberischer Erpressung strafbar, wer die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begeht. Wichtig ist, dass zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels (Gewalt oder Drohung) ein sog. finaler Zusammenhang besteht. Der Einsatz des Nötigungsmittels muss aus Sicht des Täters demnach objektiv erforderlich oder kausal für die Erlangung des erstrebten Vorteils sein. Dies betonte auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27. März 2019 (2 StR 465/18) noch einmal. Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem die zwei Angeklagten über Marihuana verfügten,...
(Meinungsstand und aktuelle Rechtsprechung – Beschluss des BGH vom 25.09.2012 – 2 StR 340/12) Wegen Raubes nach § 249 StGB macht sich strafbar, wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen. Der für den Raub erforderliche Finalzusammenhang Ein zentrales Merkmal im Rahmen der Prüfung des Raubtatbestandes ist die Erforderlichkeit eines sog. Finalzusammenhangs. Der Täter muss das Nötigungsmittel (Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben) demnach anwenden, um...